Zuwendungszeit?

Diese Frage stellen sich viele Unternehmen, aber auch Angestellte – ist nun die Zeit für Zuwendungen.
Als Zuwendung bezeichnet man einen Zusatz zum Lohn, welcher unter den richtigen Umständen lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei ist. Diese Umstände sind dabei nicht nur die Höhe – sondern auch die Art der Zuwendung. Auf einige dieser Zuwendungen wollen wir diesen Monat eingehen – wobei wir mit der neuesten an erster Stelle anfangen werden.

  • > Rückwirkend zum 01.10.2022 bis zum 31.12.2024 kann jedem Mitarbeiter eine Inflationsprämie ausgezahlt werden. Hier können bis zu 3000€ je Mitarbeiter steuerfrei an die Mitarbeiter zusätzlich zum Lohn ausgezahlt werden. Hier muss aber darauf geachtet werden, dass diese Prämie im Lohnkonto verzeichnet werden muss und mit den allgemeinen Preissteigerungen zu begründen ist.
  • > Was immer wichtiger wird, sind Weiterbildungen. Wenn diese den aktuellen Beruf bzw. Aufgabengebiet unterstützt, können auch Weiterbildungen zu den Zuwendungen zählen.
  • > Nun wo die Weihnachtszeit ansteht, denkt man auch immer wieder an Geschenke. . Bargeld darf hier nicht eingeplant werden, aber Gutscheine sind eine andere Sache. Einmal pro Jahr und pro Mitarbeiter können bis zu 60€ als Geschenk oder Gutscheint eingeplant werden.
  • > Was auch immer aktueller wird, ist die Gesundheit der Mitarbeiter. Bis zu 600€ im Jahr können pro Kalenderjahr und Mitarbeiter eingeplant werden, wenn es um die Gesundheitsförderung geht.
  • > Gerade wenn Ihr Arbeitnehmer ein Ticket für die ÖV hat, kann hier eine Erstattung mit eingeplant werden. Benutzen Sie aber Ihr privates Fahrzeug, kann nur ein Teil der Kosten erstattet werden. Dies ist dann oft ein Tankgutschein.
  • > Eine weitere Möglichkeit, um die Weihnachtszeit wieder aufzugreifen, sind gemeinsame Feiern. Egal ob ein gemeinsames Fest oder ein Besuch im Restaurant – dies kann zweimal im Jahr mit eingeplant werden. Hierbei können pro Person 110€ eingeplant werden.

Es gibt selbstverständlich weitere Möglichkeiten um den Angestellten etwas Gutes zu tun. Aber wie jeder Mitarbeiter unterschiedlich ist, so passt auch nicht jede Zuwendung zu jedem Unternehmen. Unsere Steuerkanzlei aus Lübeck berät Sie hier gerne genauer.

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