Zuwendungen für Arbeitnehmer

Zuwendungen für Arbeitnehmer – was ist das?

Das Thema Lohn ist immer eines der häufigsten Streitthemen. Nicht immer ist eine Lohnerhöhung möglich, speziell in schwierigeren Zeiten. 200 Euro für den Arbeitnehmer bedeutet für die Arbeitgeber, mehr als nur 200 Euro Kosten. Alleine deswegen, werden Zuwendungen für Arbeitnehmer immer interessanter.

Diese haben einen entscheidenden Vorteil für Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Unter bestimmten Umständen sind diese nicht lohnsteuer-/sozialversicherungspflichtig.

Wir wollen Ihnen in diesen Monat natürlich ein paar Beispiele für Zuwendungen für Arbeitnehmer vorstellen:

  • Wohl die häufigste Variante der Zuwendungen liegt im Bereich der Fahrkostenerstattung. Nutzt man das private Fahrzeug zur Arbeitsstelle oder man nutzt z.b. die Bahn, können Kosten komplett oder teilweise erstattet werden.
  • Auch gerne gesehen sind kleine Feiern in der Firma oder gemeinsames Essen gehen – das schweißt richtig gut zusammen. Hier muss man aber eine Obergrenze beachten. Maximal dürfen 110€ (einschließlich Umsatzsteuer) pro Person aufgewendet werden. Dies aber zweimal pro Jahr. Sollten es mehr als 110€ werden, so muss der Überschuss versteuert werden.
  • Wenn Ihr Unternehmen in Bereich Technik, IT etc. unterwegs ist (natürlich auch in anderen Bereichen) ist eine Fortbildung bei Vielen gerne gesehen. Solange diese dem Interesse des Unternehmens dienen können, sind auch diese als Zuwendung möglich.
  • Auch Geburtstage und an diesen zu denken, kann die Bindung stärken. Auch wenn Geldzuwendungen hier nicht zu zählen, kann doch hier ein Betrag von bis zu 60€ investiert werden, ohne das Steuern fällig werden.
  • Es gibt aber auch noch andere monatliche Zuwendungen, über welche nachgedacht werden können. Zu diesen zählt unter Anderem ein monatlicher Tankgutschein. Hier ist es besonders wichtig, den Maximalbetrag von 44€ nicht zu überschreiten. Im Gegensatz zu den Betriebsveranstaltungen, wird dann nämlich der Gesamtbetrag besteuert – nicht nur der Überschuss.
  • Gesundheitsförderung, Überlassung von betrieblichen Handys/Computern/Smartphones oder aber auch Kindergartenzuschüsse können auch dazugehören.

Für weitere Informationen nehmen Sie doch gerne mit unserer Steuerberatung in München Kontakt auf. Wir helfen Ihnen gerne!

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