Zur Homeofficepauschale

Wieder ein neuer Begriff, der durch das letzte Jahr geprägt wurde: Die Homeofficepauschale. Viele Mitbürger, auch jetzt wieder, sind dazu angehalten von zu Hause zu arbeiten – sprich aus dem Homeoffice. Das hierbei selbstverständlich zusätzliche Kosten entstehen, wurde relativ schnell realisiert. Die Pauschale soll dabei den Arbeitnehmer unterstützen.

Wann man die Homeofficepauschale nutzen kann

Allgemein ist dies recht einfach gestaltet. Zunächst einmal müssen Sie selbstverständlich eine Steuererklärung anfertigen – einfach so werden Sie die Pauschale nicht anmelden können. Nun können Sie bei den Werbungskosten pro Tag Homeoffice 5€ in Ihre Berechnung mit einbeziehen. Maximal 600€ pro Jahr aber!

Wer aufmerksam gelesen hat wird es schon sicher erkannt haben: Die Pauschale gehört zu den Werbungskosten und ist keine Extraposition. Für diejenigen die sich mit dieser wenig auskennen eine kurze Erklärung.

Es ist mit eingeplant, dass dem Arbeitnehmer durch seine Arbeit gewisse Kosten entstehen. Dieses so genannten Arbeitsmittel können verschiedenste Dinge umfassen wie Fachliteratur, die Fahrt zur Arbeit und nun auch die Homeofficepauschale. Wenn Sie bei diesen Kosten aber nicht über 1000€ kommen, müssen Sie keine konkreten Angaben für die einzelnen Angaben machen.
Für die meisten Arbeitnehmer ist es oft egal ob Sie nun die Fahrtkosten oder die Homeofficepauschale angeben.

Ein kleiner Hinweis für Vermieter

Grundsätzlich gilt die Homeofficepauschale für alle Art von Einkommensteuererklärungen. Dies gilt somit auch, wenn man Vermieter ist. Leider wird hier die Berechnung ein wenig komplizierter. Man kann nicht unbedingt davon ausgehen, dass die berufliche Tätigkeit nur aus der eignen Wohnung etc. ausgeführt wurde. Dies wird dann noch einmal verkompliziert, wenn der Vermieter zusätzlich noch Arbeitnehmer ist.

Bitte beachten Sie außerdem, dass die Pauschale nur noch für dieses Jahr zählt – zumindest so weit geplant. Für das Jahr 2022 soll es Sie nicht mehr geben.

Bei Fragen und somit einer näheren Beratung, können Sie unsere Steuerkanzlei aus München gerne kontaktieren!

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