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Ihr Betrieb und die Steuererklärung

Die Steuererklärung mit der sich der normale Arbeitnehmer auseinander setzen muss, ist oft freiwillig. Das sieht bei Betrieben ganz anders aus.

Hier gibt es nicht „die“ betriebliche Steuerprüfung. Vielmehr versteckt sich hier hinter ein Oberbegriff für viele Teilbereiche. Außerdem müssen Betriebe diese durchführen.

An dieser Stelle kommt unsere Steuerkanzlei ins Spiel. Wir helfen Ihnen bei den verschiedenen Bereichen gerne aus.

Die Themenbereiche der betrieblichen Steuererklärung

Wie schon erwähnt, setzt sich die betriebliche Steuererklärung aus vielen Themenbereichen zusammen. Auf ein paar dieser Bereiche wollen wir im Folgenden eingehen:

Einkommensteuer: Auch wenn es erstmal seltsam klingt, werden hier alle „natürlichen“ Personen besteuert. Gemeint sind damit verschiedene Einkunftsarten. Zu diesen zählen unter Anderen:

  • Selbstständige Arbeit
  • Kapitalvermögen
  • Vermietung oder Verpachtung
  • Nicht selbstständige Arbeit
  • Gewerbebetriebe
  • Forst- und Landwirtschaft
  • Sonstige Einkünfte

Gewerbesteuererklärung: Diese Art der Steuererklärung ist für Kapitalgesellschaften bzw. Ihre Vertreter wichtig. Wer unter die Kategorie der freien Berufe bzw. Freiberufler fällt, betrifft diese nicht. Zu diesen zählen anbei auch Steuerberater und Ärzte.
Bei dieser muss ein gewisser %-Satz des erzielten Betrages an die Gemeinde bzw. die Stadt gezahlt werden. Bei Kapitalgesellschaften sind dies 5%. Bei Gewerbetrieben, natürlichen Personen und Personengesellschaften 1% bis 5%.

Körperschaftssteuererklärung: Diese Art der Steuererklärung ist auch nicht für jeden Betrieb wichtig. Genossenschaften, Kaptialgesellschaften, Vereine müssen sich um die Körperschaftssteuererklärung kümmern. Allgemein kann man sagen, dass es für alle „juristischen Personen“ wichtig ist. Diese Steuer beträgt meistens um 15% des zu versteuerenden Einkommens.
Wichtig: Diese drei Arten der Steuererklärung gehören zu einem gemeinsamen „Paket“. Sie ergeben somit eine gemeinsame Abgabe.

Umsatzsteuererklärung: Sobald Sie Dienstleistungen anbieten oder Waren verkaufen, ist die Umsatzsteuererklärung notwendig. Hier fließen viele Faktoren zusammen, z.B. ob Sie liefern oder vor Ort anbieten etc.

Wie immer gilt, wenn Sie Fragen haben oder unsere Unterstützung wünschen, wenden Sie sich gerne an unsere Steuerkanzlei aus München. Unsere Kontaktdaten finden Sie anbei hier.

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