Wir helfen bei Ihrer betrieblichen Steuererklärung

Gerade in den letzten Jahren, ist es für Unternehmen mitunter ein wenig komplizierter geworden. Durch häufige Änderungen und Anpassungen, bedeutet die betriebliche Steuererklärung einen mitunter noch höheren Zusatzaufwand.

Wir wollen diesen Monat aber nicht auf spezielle Änderungen eingehen, sondern uns auf die grundsätzlichen Aufgaben konzentrieren, die unter diesem Begriff zusammenlaufen und bei denen wir Sie unterstützen können.

Bestandteile der betrieblichen Steuererklärung

  • Einkommenssteuer: Diese Art der Steuererklärung beschäftigt sich mit natürlichen Personen und deren Einkommen. Die Besteuerung die hier errechnet wird, bezieht sich auf die unterschiedlichsten Einkunftsarten, wie Sie sich vorstellen können. Sei es nun aus Forst- und Landwirtschaft, Gewerbebetrieben, nicht selbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung sowie Verpachtung, selbständiger Arbeit und sonstigen Einkünften.
  • Gewerbesteuererklärung: Die Gewerbesteuererklärung zählt nicht für Alle Unternehmen. Nur wenn es sich um Kapitalgesellschaften handelt oder man von einem Freiberufler spricht, ist diese fällig. Zu Letzteren gehören auch Berufszweige wie Steuerberater und Ärzte. apitalgesellschaften müssen dabei immer 5% des erzielten Ertrages an die jeweilige Stadt oder Gemeinde zahlen. Bei Gewerbebetrieben, Personengesellschaften und natürlichen Personen sind dies zwischen 1% und 5%.
  • Körperschaftssteuererklärung: Vereine, Genossenschaften und auch Kapitalgesellschaften fallen unter diese Art der Steuererklärung, da Sie eine Art der „juristischen Personen“ sind. Hier fallen gut 15% des zu versteuernden Einkommens als Abgaben an. Die Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und Einkommenssteuer sind dabei Teil des gleichen „Steuerpaketes“.
  • Umsatzsteuererklärung: Verkäufe und Dienstleistungen und deren Gewinne, fallen unter diesen Steuererklärungsbereich. Aber hier muss man auch ein wenig aufpassen welche Bedarfsgüter verkauft werden. Ein Beispiel sind hier Lebensmittel; werden diese in einem Restaurant angeboten, so fällt die Versteuerung höher aus, als wenn diese außer Haus verkauft werden.

Sie sehen also, es gibt einige Dinge bei der betrieblichen Steuererklärung welche beachtet werden müssen – und die Liste kann hierbei noch länger werden bzw. man ins Detail gehen.
Bei der Einkommenssteuer gibt es beispielsweise mehrere Prinzipien, nach denen diese erhoben werden kann: Besteuerung nach Leistungsfähigkeit, Nettoprinzip oder Periodizitätsprinzip, um nur ein paar zu nennen.
Sollten Sie in München und Umgebung bei Ihrer betrieblichen Steuererklärung Unterstützung benötigen, können Sie uns natürlich gerne kontaktieren.

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Steuerkanzlei Elke Fingerle
Verdistraße 76
81247 München

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