Sie lässt sich leider nicht immer vermeiden: Die Betriebsprüfung. Leider ist der häufigste Grund eine nicht gut durchgeführte Buchführung. Wir wissen, dass dies gerade bei großen Unternehmen ein ordentlicher Aufwand ist – speziell wenn man dann noch den Jahresabschluss vor der Haustür hat. Nun sollte man sich in einem kleineren Unternehmen nicht „in Sicherheit wiegen“. Auch hier sollte die Buchführung möglichst lückenlos erfolgen.
Wann kommt es zu einer Betriebsprüfung?
Kommen wir aber zum Hauptpunkt dieses Blogposts: Der Grund für eine solche Überprüfung. Das Finanzamt schickt einen Prüfer nicht unbegründet los – außerdem wird dies auch immer im Vorfeld angekündigt. Meist geschieht dies, wenn es Unstimmigkeiten im letzten Abschluss bzw. in der Buchführung gibt. Dazu zählen die verschiedensten Punkte:
- Die notwendigen Steuern werden sehr oft zu spät gezahlt oder aber die Steuererklärung wurde sehr häufig verspätet eingereicht. Sie sollten solche Termine wirklich ernst nehmen, denn so ein Grund kann wirklich umgangen werden.
- Sollte es schon zu einer Prüfung gekommen sein, welche hohe Nachzahlungen zu Folge hatten, haben wir leider schlechte Nachrichten. Auch in diesem Fall Wird es zu einer weiteren Prüfung kommen.
- Egal ob nun mehr eingenommen wurde oder weniger: Schwanken die Einnahmen Ihres Unternehmens stark von einem Jahr auf das Andere, kann es ebenfalls zu einer Prüfung kommen.
- Wie schon oben erwähnt: die Steuererklärung des Unternehmens ist nicht ausführlich genug. Können Ausgaben/Einnahmen bzw. Positionen nicht verständlich genug erklärt werden, kann das Finanzamt einen Prüfer vorbeischicken.
Worauf sollte bei einer Prüfung geachtet werden?
Zunächst einmal wird die Prüfung 14 Tage im voraus angekündigt. Dies gibt Ihnen Zeit sich vorzubereiten. ,
Der Prüfer braucht einen Arbeitsplatz, an dem er seine Tätigkeiten nachgehen kann. In Ihrem eignen Interesse, sollten Sie dem Prüfer einen direkten Ansprechpartner zur Verfügung stellen, welche fachkundig ist. Er benötigt außerdem Zugang zu der Dokumentation des Unternehmens, aber in schriftlicher Form – digital ist nicht ausreichend.
Hat er seine Arbeit abgeschlossen, haben Sie noch ein Recht auf eine Schlussbesprechung, bei der Sie auf bestimmte Punkte näher eingehen können.