Versicherungen als Betriebsausgabe: Was das Finanzamt wirklich anerkennt

Viele Selbstständige fragen sich: Welche Versicherungen kann ich eigentlich steuerlich absetzen? Die gute Nachricht: Alles, was beruflichen Risiken vorbeugt oder geschäftliche Schäden absichert, kann in der Regel als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Was Sie voll absetzen können

  • Betriebshaftpflichtversicherung: Sie schützt, wenn Dritte durch Ihre berufliche Tätigkeit zu Schaden kommen. Die Beiträge zählen zu 100 % als Betriebsausgabe.
  • Berufshaftpflicht: Für bestimmte Berufe sogar Pflicht – und steuerlich voll absetzbar.
  • Vermögensschadenhaftpflicht: Kommt ins Spiel bei Beratungsfehlern oder finanziellen Schäden durch Ihre Arbeit. Auch diese ist komplett absetzbar.
  • Betriebsunterbrechung: Ein Schaden stoppt den Betrieb? Diese Versicherung sichert Einnahmen – und die Beiträge sind steuerlich absetzbar.
  • Gewerberechtsschutz: Bei Streitigkeiten rund ums Geschäft übernimmt sie die Kosten – steuerlich anerkannt.

Was nur anteilig gilt

  • Kranken- und Pflegeversicherung: Die Basisleistungen zählen als Sonderausgaben, Extras sind nicht abziehbar.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Nur der Basisanteil ist absetzbar – und auch nur als Sonderausgabe.
  • Unfallversicherung: Wird nur der berufliche Bereich abgesichert, sind die Beiträge abziehbar. Ist sie gemischt genutzt, wird nur anteilig abgesetzt.

Was gar nicht geht

Privatversicherungen wie eine Hausrat- oder Lebensversicherung können steuerlich nicht als Betriebsausgaben berücksichtigt werden.

Worauf Sie achten sollten

Das Finanzamt prüft genau: Ist die Versicherung rein geschäftlich genutzt? Dann brauchen Sie Belege und eine klare Abgrenzung zum privaten Bereich. Bei gemischter Nutzung sollten Sie den beruflichen Anteil dokumentieren. Im Zweifel lohnt sich immer ein Gespräch mit dem Steuerberater – so bleiben keine Vorteile ungenutzt.

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