Unterstützung bei der EÜR – München

Die EÜR oder Einnahmenüberschussrechnung, wenn man die Abkürzung gegen diesen „erschlagenden“ Begriff austauschen müsste, ist nicht für jedes Unternehmen wichtig. Auch wenn hier weit aus weniger Aufwand als bei einem Jahresabschluss veranstaltet werden muss, sollte man das was der EÜR voraus geht, nicht unterschätzen. Wurde die Finanzbuchhaltung nicht ordentlich geführt, wird auch eine fehlerfreie EÜR unmöglich.

Wer muss eine EÜR erstellen?

Wie wir weiter oben schon erwähnt haben, muss nicht jedes Unternehmen bzw. jeder Unternehmer eine EÜR erstellen – viele Unternehmen müssen einen Jahresabschluss machen. Damit Ihr Unternehmen „nur“ die einfache Variante des jährlichen Abschlusses anfertigen muss, müssen Sie:

  • als Freiberufler gelten. Als solcher gelten Sie nur dann, wenn sie keine Gewerbesteuer entrichten müssen, also kein Gewerbe angemeldet haben.
  • Sie dürfen Gewerbetreibender sein, dabei aber keine Kaufmannseigenschaften haben. Außerdem darf der Umsatz, der in einem Jahr eingeholt wird, nicht 600.000€ übersteigen und der allgemeine Gewinn darf nicht über 60.000€ kommen.

Es sollte zu dem noch beachtet werden, dass wenn ein Kleinunternehmer im Jahr weniger als 17.500€ erwirtschaftet, die EÜR gar nicht erst gemacht werden muss. Hier langt eine einfache, formlose Gewinnermittlung vollkommen aus.

Was muss in eine EÜR enthalten?

Zunächst müssen einmal Einnahmen und Ausgaben aufgelistet werden. Zu diesen zählen unter Anderem:

  • Mietkosten
  • Löhne und Gehälter
  • Wareneinkäufe
  • Kosten für Büromaterial
  • Betriebseinnahmen
  • Einnahmen durch den Verkauf von Anlagevermögen

Selbstverständliche müssen alle Angaben der Einnahmen und Ausgaben sowohl als Brutto- als auch als Nettowert angegeben werden. Daraus ergibt sich dann, als „zweiter“ und letzter Schritt die Gewinnermittlung.

Zusätzlich müssen Informationen über vorhandene Rückladen oder stille Reserven angegeben werden; auch zusätzliche Angaben für das Einzelunternehmen gehören zur EÜR.
Es mag zwar weniger Aufwand als ein Jahresabschluss sein, aber auch die EÜR wird geprüft. Sollte es hier zu Auffälligkeiten kommen, folgen langwierige und zeitaufwändige Nachbearbeitungen.
Gerne unterstützt unsere Steuerkanzlei Sie in der Vorbereitung und der Durchführung der EÜR.

Adresse

Steuerkanzlei Elke Fingerle
Verdistraße 76
81247 München

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