Unterstützung bei der Bilanzierung – München

Wenn ein Unternehmen eines durch das Steuerrecht bekommt, dann sind es Pflichten. Eine dieser Pflichten ist die Bilanzierung bzw. und Pflicht zur Bilanz. Auch wenn es erst einmal verwirrend erscheinen mag, so sind Bilanzierung und Bilanz voneinander zu trennen.

Der Unterschied Bilanz und Bilanzierung

Die Auflistung aller Vermögens- und Kapitalgegenstände, nach Büchern und Konto getrennt, nennt man Bilanz; dies gilt immer für ein Geschäftsjahr. Die Bilanz selbst gliedert sich hierbei in Soll und Haben, sowie Aktiva Passiva; die Werte hierfür ergeben sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung.
Manche Unternehmen sind zu einer doppelten Buchführung verpflichtet; hierzu zählen alle Kaufleute, sowie gewerbliche Unternehmen, welche entweder einen Jahresgewinn von mehr als 60.000€ Euro erwirtschaften, oder einen Jahresumsatz von mehr als 600.000€ vorweisen können.
Bei der doppelten Buchführung ergibt ein Minus bei den Passiva ein Plus bei den Aktiva und umgekehrt. Der ganze Prozess nennt man dann Bilanzierung.

Was ist genau in der Bilanz enthalten?

Die Bilanz, welche bei der Bilanzierung erstellt wird, gliedert sich in zwei verschiedene Seiten – die Aktiva und Passiva. Die genaue Aufschlüsselung des Kapitals und der Gegenstände ist notwendig, damit die Bilanzierung überhaupt eröffnet, erstellt und zum Abschluss gebracht werden muss.

Was findet sich in den Aktiva?

• Finanzanlagen, Sacheinlagen und immaterielle Güter, welche eingelegt oder entnommen werden finden sich in den Anlagen und somit Anlagevermögen wieder. Selbst wenn sich hier während eines Geschäftsjahres nichts tut, muss diese „Nichtveränderung“ in den Aktiva erfasst werden.
• Sich ständig verändernde Werte, also das Umlaufvermögen, macht den zweiten Teil der Aktiva aus. Liquide Mittel, Forderungen Vorräte und Wertpapiere zählen Sie dazu.

Was findet sich bei den Passiva?

• Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag, gezeichnetes Kapital und Rücklagen ergeben das Eigenkapital, also die Mittel die einem Unternehmen selbst zur Verfügung stehen.
• Verbindlichkeiten und Rückstellen, welche ein Unternehmen mit anderen Dienstleitern bzw. Unternehmen eingeht, zählen zum Fremdkapital, dem zweiten Part der Passiva

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