Ein weiteres Jahr ist vorbei, dass für viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht gerade einfach war – eine Zuwendung kann hier Bindung schaffen. Diese sollen auf keinen Fall ein Ersatz für den Lohn sein, sondern ein netter Zusatz – oder eine einfache Aufmerksamkeit.
Damit dies aber auch so bleibt, muss man darauf achten, was man da anbieten möchte. Denn nur unter bestimmten Umständen bleiben solche Zuwendungen auch lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Dies hängt immer davon ab, welche Art der Zusatzleistung geplant ist und in welcher Höhe.
Wir wollen Ihnen daher hier eine kleine Liste bieten, welche Möglichkeiten es so gibt. Dies umfasst selbstverständlich nicht alle Möglichkeiten!
- Wir haben schon im Titel auf Geschenke angespielt. Bargeld darf hier nicht eingeplant werden, aber Gutscheine sind eine andere Sache. Einmal pro Jahr und pro Mitarbeiter können bis zu 60€ als Geschenk oder Gutscheint eingeplant werden.
- Was in vielen Berufen immer wichtiger wird, sind Weiterbildungen, um auf dem neuesten Stand zu bleiben. Auch diese können zu den Zuwendungen gehören, wenn es denn zum Arbeitsfeld passt.
- Was auch immer aktueller wird, ist die Gesundheit der Mitarbeiter. Bis zu 600€ im Jahr können pro Kalenderjahr und Mitarbeiter eingeplant werden, wenn es um die Gesundheitsförderung geht.
- Im Moment weniger aktuell, aber vielleicht bald wieder: das gemeinsame Feiern. Egal ob ein gemeinsames Fest oder ein Besuch im Restaurant – dies kann zweimal im Jahr mit eingeplant werden. Hierbei können pro Person 110€ eingeplant werden.
- Gerade wenn Ihr Arbeitnehmer ein Ticket für die ÖV hat, kann hier eine Erstattung mit eingeplant werden. Benutzen Sie aber Ihr privates Fahrzeug, kann nur ein Teil der Kosten erstattet werden. Dies ist dann oft ein Tankgutschein.
Wenn Sie zu diesen noch Fragen haben oder eine Beratung wünschen, wenden Sie sich gerne an uns.
An dieser Stelle möchten wir Ihnen aber schon frohe Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr wünschen!