Steuerstundung und -herabsetzung als Unterstützung

Unternehmen haben es im Moment nicht einfach. Mit Steuerstundung und -herabsetzung haben Sie aber zumindest ein paar Möglichkeiten an der Hand. Auf diese wollen wir in diesen Monat ein wenig näher eingehen.

Erster Schritt Ruhe bewahren

Für viele Unternehmen, gerade in der Gastronomie, ist das natürlich einfacher gesagt als getan. Mit dem kompletten Einbruch der Einnahmen, reagiert man lieber schnell. Leider heisst das oft auch, dass man unüberlegt handelt. Kosten gering zu halten ist sicherlich nicht falsch, aber man sollte nicht die Steuerzahlungen einstellen. Auch in der verschärften Lage durch der Coronakrise, führt dies zu  Zuschlägen oder auch Pfändungen.

Schnell reagieren sollten Sie, nur nicht auf diese Art und Weise. Im Moment sind die notwendigen Ämter ein wenig freigiebiger wenn es um die Hilfen geht. So ist es sehr viel wahrscheinlicher, dass sie eine Steuerstundung oder -herabsetzung erhalten, als normalerweise. Sie sollten also schnell prüfen lassen, ob Sie hier rauf auch Chancen haben. Nur bis zum 31.12.2020 werden Anträge „freundlicher“ als sonst behandelt und auch schneller bearbeitet.

Was ist eine Steuerstundung bzw. -herabsetzung?

Die Steuerherabsetzung ist recht schnell erklärt: Unter bestimmten Umständen kann die notwendige Steuervorauszahlung gesenkt werden.

Die Steuerstundung, eine sehr häufige Variante in der aktuellen Krise ist eine andere Geschichte. Bei dieser werden die notwendigen Zahlungen auf kleinere Raten aufgeteilt. Im Zuge der aktuellen Krise sind diese anbei zinsfrei. Alternativ kann das Datum für eine komplette Zahlung auch nach hinten verschoben werden.

Was muss gemacht werden?

Wie bei vielen Dingen bei denen es um Steuer geht, muss erst einmal ein Antrag gestellt werden, bei dem wir Ihnen gerne helfen. Es gibt aber ein paar Punkte, welche im Antrag vorhanden sein müssen:

  • Es muss ein Grund für die finanziellen Schwierigkeiten genannt werden.
  • Ob eine Ratenzahlung und in welche Höhe möglich ist.
  • Mit welchen Gewinnen/Verlusten Sie rechnen.

Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.

Adresse

Steuerkanzlei Elke Fingerle
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