In 2026 sollen zahlreiche steuerliche Neuerungen in Kraft treten, mit denen die Bundesregierung auf steigende Lebenshaltungskosten, den demografischen Wandel und die Belastungen durch die kalte Progression reagiert. Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürger spürbar zu entlasten und zugleich gezielte Anreize für Arbeit, Familie und Engagement zu setzen.
Ein zentraler Punkt ist die Anpassung des Einkommensteuerrechts. Der Grundfreibetrag wird angehoben und liegt künftig bei 12.348 Euro pro Person. Einkommen bis zu dieser Grenze bleiben steuerfrei. Für Ehepaare gilt der doppelte Betrag. Ergänzend werden die Tarifgrenzen im Einkommensteuertarif verschoben, sodass höhere Steuersätze erst bei entsprechend höheren Einkommen greifen. Damit soll verhindert werden, dass rein inflationsbedingte Lohnerhöhungen zu einer höheren Steuerbelastung führen. Auch die Freigrenze beim Solidaritätszuschlag steigt, wodurch weitere Steuerpflichtige vollständig von dieser Abgabe befreit werden.
Familien profitieren 2026 gleich mehrfach. Der Kinderfreibetrag wird erhöht und das Kindergeld steigt auf 259 Euro pro Monat und Kind. Diese Maßnahmen sollen Eltern finanziell entlasten und einen Ausgleich für gestiegene Kosten im Alltag schaffen.
Auch Berufspendlerinnen und Berufspendler werden stärker berücksichtigt. Die Entfernungspauschale soll künftig 38 Cent je Kilometer ab dem ersten Kilometer betragen. Damit werden Fahrtkosten steuerlich besser berücksichtigt als bisher. Gleichzeitig plant die Bundesregierung höhere steuerfreie Pauschalen für Ehrenamtliche und Übungsleiter, um freiwilliges Engagement attraktiver zu machen.
Eine Neuerung mit besonderer Bedeutung für den Arbeitsmarkt ist die Einführung der Aktivrente. Personen, die über das gesetzliche Rentenalter hinaus weiter erwerbstätig sind, sollen künftig bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen können. Ziel ist es, erfahrene Fachkräfte länger im Berufsleben zu halten und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Darüber hinaus ist vorgesehen, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent auf Speisen in der Gastronomie dauerhaft einzuführen. Insgesamt zielen die geplanten Steueränderungen für 2026 darauf ab, finanzielle Spielräume zu vergrößern, Leistungsanreize zu erhalten und soziale Ausgewogenheit zu fördern.