Steuerfreibeträge für die Private Steuererklärung 2024

Die Steuerfreibeträge für das Jahr 2024 sind von großer Bedeutung, da sie angeben, bis zu welcher Höhe Einkünfte steuerfrei bleiben. Neben den Freibeträgen gibt es auch Pauschbeträge und Freigrenzen, die bei der Erstellung der Steuererklärung berücksichtigt werden sollten.

Feste Frei- und Pauschbeträge spielen eine wichtige Rolle bei der Reduzierung der zu versteuernden Einnahmen. Dazu gehören der Grundfreibetrag, der Sparerfreibetrag und seit Beginn der Corona-Pandemie die Homeoffice-Pauschale. Es gibt jedoch noch weitere Möglichkeiten, von denen Steuerzahler profitieren können. Hier sind die wichtigsten Aspekte im Überblick:

Grundfreibetrag:
Für das Steuerjahr 2023 lag der Grundfreibetrag bei 10.908 Euro und soll 2024 auf 11.604 Euro angehoben werden. Die genaue Anpassung hängt von weiteren Entscheidungen ab, da eine rückwirkende Erhöhung auf 11.784 Euro im Gespräch ist. Dies betrifft auch Ehepaare, für die jeweils der doppelte Betrag gilt.

Sparerfreibetrag:
Der Sparerfreibetrag wurde für 2023 auf 1.000 Euro (bzw. 2.000 Euro bei Ehepartnern) erhöht und bleibt auch 2024 gültig. Um diesen Betrag steuermindernd geltend zu machen, ist ein Freistellungsauftrag erforderlich.

Arbeitnehmer-Pauschbetrag:
Dieser Pauschbetrag liegt für 2023 bei 1.230 Euro und bleibt voraussichtlich auch 2024 unverändert. Zusätzlich können Werbungskosten wie Fahrten zur Arbeit mit der Entfernungspauschale berücksichtigt werden.

Homeoffice-Pauschale:
Die Homeoffice-Pauschale bleibt auch 2024 bestehen und beträgt weiterhin 6 Euro pro Tag, maximal 210 Tage im Jahr.

Umzugskostenpauschale:
Die Umzugskostenpauschale bleibt für 2024 ebenfalls bestehen und beträgt ab dem 1. März 2024 voraussichtlich 964 Euro für eine Einzelperson.

Diese Freibeträge und Pauschbeträge sind entscheidend für die Steuererklärung 2023 und 2024 und sollten bei der Berechnung der steuerlichen Belastung unbedingt berücksichtigt werden.

Wenn auch Sie von Diesen und weiteren Steuerersparnissen profitieren möchten, wenden Sie sich an uns.

Unsere Steuerkanzlei Fingerle aus München hilft Ihnen gerne bei Ihrer Steuererklärung.

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