Steuerbescheid – Wie mit umgehen? – München Obermenzing

Leider gibt es immer noch viele Menschen, welche einen Steuerbescheid erhalten und mit der Reaktion zu lange warten. Gerade wenn es der erste Bescheid ist und man nicht weiss, wie man damit umgehen soll und welche Informationen er einen bietet, verstreicht die Zeit hier schnell einmal.

Der Inhalt eines Steuerbescheids

Auf der ersten Seite eines Steuerbescheides, wie einige unter Ihnen wahrscheinlich wissen, befinden sich Angaben, welche Sie dem Finanzamt mitgeteilt haben; damit sind allgemeine Angaben wie Adresse, Geburtsdatum usw. gemeint.

Viel wichtiger als diese Angaben ist ob Sie eine Rückzahlung leisten müssen. Neben der Höhe und den Bankverbindungen findet sich hierbei noch ein viel wichtigerer Punkt: Das Zahldatum. Mit dem Erhalt des Steuerbescheides und diesem Hinweis, beginnt für Sie auch eine sehr wichtige Zeit.
Sie haben nämlich nur einen Monat Zeit um auf den Bescheid zu reagieren und Einspruch ein zu reichen. Nehmen Sie diese Frist nicht wahr, so gilt er und Sie sind zu den etwaigen Zahlungen ohne eine Möglichkeit des Widerspruches verpflichtet.

Damit Sie für einen solchen Einspruch, und sei es mit der Unterstützung unserer Steuerkanzlei Fingerle aus München, müssen Sie sich die Seiten zwei und drei genauer ansehen. Auf diesen Seiten werden die Berechnungen näher ausgeführt, welche zu Ihrer Steuer geführt haben.

Einen kleinen Hinweis, da so Etwas ab und an passieren kann, möchten wir Ihnen noch mit auf den Weg geben. Ab und an kann es vorkommen, dass Sie einen vorläufigen Steuerbescheid erhalten. Dieser ist zwar nur ein Hinweis darauf, was in Ihrer Steuerbeschreibung stehen kann (meist fehlen nur bestimmte Angaben oder Berechnungen), aber Sie können damit keinen Einspruch einlegen. Sie haben aber mit diesem Bescheid eine gute Vorbereitung und eine Ahnung, ob Sie wenn der richtige Bescheid bei Ihnen ankommt, reagieren müssen und können.

So oder so: Unsere Steuerkanzlei Fingerle aus München Obermenzing steht gerne mit Rat und Tat Ihnen zur Seite.

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