Steueränderungen ab 2025: Was sich für Bürger und Unternehmen ändert

Ab 2025 treten zahlreiche steuerliche Neuerungen in Kraft, die auf das Steuerfortentwicklungsgesetz zurückgehen. Mit Zustimmung des Bundesrats am 20. Dezember 2024 sollen die Regelungen insbesondere die kalte Progression ausgleichen und die Steuerlast gerechter gestalten. Kalte Progression bezeichnet eine versteckte Steuererhöhung, die entsteht, wenn steigende Einkommen lediglich die Inflation ausgleichen, jedoch durch höhere Steuerstufen zu einer höheren Belastung führen.

Anpassungen bei der Einkommensteuer

Ab 2025 wird der Grundfreibetrag auf 12.096 Euro erhöht, 2026 steigt er weiter auf 12.348 Euro. Der Kinderfreibetrag wird 2025 auf 9.600 Euro und 2026 auf 9.756 Euro angehoben. Parallel dazu erhöht sich das Kindergeld ab Januar 2025 auf 255 Euro monatlich pro Kind und ab 2026 auf 259 Euro. Um die Steuerlast gerechter zu verteilen, verschieben sich die Tarifgrenzen des Einkommensteuertarifs 2025 um 2,6 % und 2026 um 2,0 %.

Erweiterte Abzugsmöglichkeiten und Freibeträge

Eltern können ab 2025 bis zu 80 % der Kosten für Kinderbetreuung steuerlich absetzen. Der Höchstbetrag steigt auf 4.800 Euro jährlich. Alleinerziehende profitieren von einer Anpassung des Entlastungsbetrags, der künftig auch für getrennt lebende Ehepartner gilt. Zudem wird die Pauschale für Erbfallkosten von 10.300 Euro auf 15.000 Euro erhöht, um gestiegene Bestattungskosten zu berücksichtigen.

Änderungen bei Dienstwagen und Photovoltaikanlagen

Für Hybrid-Dienstwagen gelten ab 2025 strengere Regelungen. Steuerliche Vorteile gibt es nur noch, wenn der Wagen maximal 50 Gramm CO₂ pro Kilometer ausstößt oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern erreicht. Für neue Photovoltaikanlagen, die ab 2025 installiert werden, gilt eine erweiterte Freigrenze von 30 kWp pro Einheit.

Einführung der E-Rechnung

Die verpflichtende Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich beginnt 2025. Unternehmen müssen spätestens ab 2026 selbst E-Rechnungen ausstellen. Übergangsfristen bis 2028 erleichtern kleinen Betrieben den Umstieg.

Mit diesen Maßnahmen sollen Steuerentlastungen, eine gerechtere Verteilung der Steuerlast und die Förderung moderner Technologien erreicht werden.

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