Private Steuererklärung

Auch wenn leider viele Menschen in Deutschland immer noch den Hauptfehler bei der privaten Steuererklärung begehen (sie machen sie einfach nicht), gibt es noch weitere Dinge auf die Sie achten sollten. Wir haben im August darauf hingewiesen, was die häufigsten Fehler sind, aber diesen Monat wollen wir Ihnen noch ein paar weitere Hinweise geben. Bei Fragen zur privaten Steuererklärung können Sie sich wie immer gerne an unsere Steuerkanzlei in München wenden.

Hinweise zur privaten Steuererklärung

  • Sollten Sie mit Ihrem Ehepartner oder Partner zur Arbeit pendeln (z.B. setzen Ihn oder Sie unterwegs ab) dann kann die Entfernungspauschale für die Strecke von beiden Parteien angegeben werden.
  • Lassen Sie außergewöhnliche Belastungen, auch wenn dies ein wiederholter Hinweis ist, auf gar keinen Fall aus bei der privaten Steuererklärung. Dies sind zwar oft genug bei solchen Belastungen (z.B. Brille, Krankheitskosten usw.) nur geringe Beträge – diese sollten aber nun einmal nicht verschenkt werden.
  • Müssen Sie eine doppelte Haushaltsführung durchführen, z.B. weil Sie eine Zweitwohnung für Ihren Beschäftigungsort anmieten müssen, dürfen und sollten Sie diese anmelden. Dabei werden Ihnen aber maximal 1000€ pro Monat erstattet.
  • Sollten Sie Rufbereitschaft haben, aber können in der Zeit nicht das Büro nutzen, können Sie die Nutzung des Homeoffices als weitere Werbungskosten geltend machen.

Adresse

Steuerkanzlei Elke Fingerle
Verdistraße 76
81247 München

Telefon/Fax

Telefon: 089-8112094

Telefax: 089-8117142