Pendler-/Entfernungspauschale

Nun wo die Pflicht zum Homeoffice offiziell beendet ist, bedeutet dies auch für viele wieder pendeln. Somit wird bei der nächsten Steuererklärung auch die Pendler- bzw. Entfernungspauschale wieder wichtig – zumindest für den Fall, dass Sie eine Steuererklärung anfertigen. Eine Sache, welche speziell mit letzten Möglichkeiten zur Versteuerung Sie bedenken sollte. Daher wollen wir diesen Monat auf die Pauschale noch einmal kurz eingehen.

Wann kann die Entfernungspauschale angewendet werden?

Diese Frage sollte vielleicht als Erstes geklärt werden. Denn nicht unbedingt jeder hat ein Anrecht auf die Pauschale – auch wenn es wirklich nicht schwer ist, in die Kategorie zufallen.

  • Auch wenn es logisch erscheinen mag: Sie müssen ein Verkehrsmittel nutzen. Hier kommt es nicht darauf an, was dies genau ist. Meist ist dies das eigne Auto, aber auch Fahrgemeinschaften, öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrgemeinschaften zähen dazu.
  • Sie müssen die Wegstreckte ermitteln können. Es muss dabei der kürzeste Weg zum Arbeitsplatz gewählt werden. Und wie Sie daraus lesen können: Die Wegstrecke zählt auch nur einmal für die eigentliche Berechnung.

Wie wird die Entfernungspauschale berechnet?

Im Grunde ist dies eine sehr einfache Rechnung, die man durchführen muss.

Zunächst einmal darf nur jeder voller Kilometer genommen werden. Wenn die Entfernung auch 39,8 km bis zum Ziel ist, zählen nur 39. Für jeden Kilometer dürfen 30 Cent verrechnet werden. Denken Sie daran: Nur der kürzeste, einfache Weg zählt.

Als nächstes müssen Sie wissen, wie viele Arbeitstage Sie im jeweiligen Jahr haben. Arbeiten Sie z.B. an 180 Tagen im Jahr und fahren jeden Tag 30 km, so können Sie durch die Fahrkostenpauschale am Ende des Jahres bis zu 1620€ in der Steuerklärung angeben.

Selbstverständlich gibt es wie hier immer ein paar Punkte zu beachten.
So können z.B. maximal 4500€ angegeben werden – zumindest wenn das Verkehrsmittel NICHT das Auto ist.

Wie immer gilt: Unsere Steuerkanzlei Fingerle aus München hilft Ihnen gerne bei Ihrer Steuererklärung.

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