Ab dem 1. Januar 2026 ändern sich die Verdienstgrenzen für Minijobs und Midijobs in Deutschland. Grund dafür ist die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 € pro Stunde.
Für Minijobs steigt die bisherige monatliche Verdienstgrenze von 556 € auf 603 € pro Monat. Geringfügig Beschäftigte können somit etwa 47 € mehr verdienen, ohne dass der Minijob-Status verloren geht.
Für Midijobs verschiebt sich die Untergrenze entsprechend: Ab 1.1.2026 beginnt der Midijob bei 603,01 € und reicht wie bisher bis 2.000 €.
Diese Änderungen haben praktische Auswirkungen: Wer regelmäßig über 603 € verdient, fällt aus der Minijob-Regelung heraus und unterliegt der vollen Sozialversicherungspflicht – einschließlich Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
Arbeitgeber sollten daher ihre Verträge, Entgeltangaben und Meldungen prüfen: Liegt der Verdienst innerhalb der neuen Grenzen? Ist der Status korrekt als Minijob oder Midijob definiert?
Für Steuerberatung und Lohnbuchhaltung bedeutet dies: Alle bestehenden Minijob-Verhältnisse sollten jetzt analysiert und bei Bedarf angepasst werden – besonders wenn monatliche Entgelte nahe der Grenze liegen oder durch Zuschläge überschritten werden. Gleichzeitig bietet die Regelung Chancen: Beschäftigte können künftig mehr verdienen, ohne den Minijob-Status zu verlieren.
Steuerberaterin Elke Fingerle unterstützt Sie umfassend bei der Prüfung Ihrer Beschäftigungsverhältnisse, der korrekten Meldung in der Lohn- und Sozialversicherung sowie bei der optimalen Nutzung der neuen gesetzlichen Verdienstgrenzen.