Neue Verdienstgrenzen für Minijobs und Midijobs ab 2026 – was Arbeitgeber und Beschäftigte wissen müssen

Ab dem 1. Januar 2026 ändern sich die Verdienstgrenzen für Minijobs und Midijobs in Deutschland. Grund dafür ist die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 € pro Stunde.

Für Minijobs steigt die bisherige monatliche Verdienstgrenze von 556 € auf 603 € pro Monat. Geringfügig Beschäftigte können somit etwa 47 € mehr verdienen, ohne dass der Minijob-Status verloren geht.

Für Midijobs verschiebt sich die Untergrenze entsprechend: Ab 1.1.2026 beginnt der Midijob bei 603,01 € und reicht wie bisher bis 2.000 €.

Diese Änderungen haben praktische Auswirkungen: Wer regelmäßig über 603 € verdient, fällt aus der Minijob-Regelung heraus und unterliegt der vollen Sozialversicherungspflicht – einschließlich Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.

Arbeitgeber sollten daher ihre Verträge, Entgeltangaben und Meldungen prüfen: Liegt der Verdienst innerhalb der neuen Grenzen? Ist der Status korrekt als Minijob oder Midijob definiert?

Für Steuerberatung und Lohnbuchhaltung bedeutet dies: Alle bestehenden Minijob-Verhältnisse sollten jetzt analysiert und bei Bedarf angepasst werden – besonders wenn monatliche Entgelte nahe der Grenze liegen oder durch Zuschläge überschritten werden. Gleichzeitig bietet die Regelung Chancen: Beschäftigte können künftig mehr verdienen, ohne den Minijob-Status zu verlieren.

Steuerberaterin Elke Fingerle unterstützt Sie umfassend bei der Prüfung Ihrer Beschäftigungsverhältnisse, der korrekten Meldung in der Lohn- und Sozialversicherung sowie bei der optimalen Nutzung der neuen gesetzlichen Verdienstgrenzen.

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