Neue Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer ab 2025 – erstmals Nettobeträge entscheidend

Ab dem 1. Januar 2025 gelten für die Kleinunternehmerregelung neue Umsatzgrenzen. Erstmals werden nicht mehr die Bruttoumsätze herangezogen, sondern ausschließlich die Nettoumsätze. Dies bringt für viele Unternehmer entscheidende Änderungen mit sich.

Angepasste Umsatzgrenzen

Bislang lag die Umsatzgrenze für das Vorjahr bei 22.000 € und für das laufende Jahr bei 50.000 €, jeweils brutto. Ab 2025 gelten folgende Nettogrenzen:

  • Maximaler Nettoumsatz im Vorjahr: 25.000 €
  • Maximaler Nettoumsatz im laufenden Jahr: 100.000 €

Sobald der Nettoumsatz im laufenden Jahr die 100.000-€-Marke überschreitet, entfällt der Kleinunternehmerstatus sofort. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt Umsatzsteuer auf Rechnungen ausgewiesen und an das Finanzamt abgeführt werden muss.

Praktische Auswirkungen für Unternehmer

Unternehmer sollten ihre Umsätze künftig besonders genau im Blick behalten. Eine Prognose für das Jahr 2024 kann dabei helfen, frühzeitig zu erkennen, ob die Kleinunternehmerregelung auch 2025 noch genutzt werden kann.

Beispiel:
Ein Unternehmer hat 2024 einen Nettoumsatz von 24.000 € erzielt und erwartet für 2025 rund 98.000 €. In diesem Fall bleibt er Kleinunternehmer. Erreicht er jedoch bereits Mitte 2025 die Grenze von 100.000 €, muss er ab diesem Zeitpunkt Umsatzsteuer berechnen.

Unsere Empfehlung

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