Wer unseren Blog verfolgt, kann sich wahrscheinlich längst denken, dass auch dieses Gebiet für jedes Unternehmen einen Mehraufwand bedeutet. Von allen Pflichten ist, zumindest für die Arbeitnehmer, aber keines wichtiger als die monatliche Lohnabrechnung. Diese steht Ihnen vom Gesetzgeber zu und muss vom Arbeitnehmer in schriftlicher oder anderer Form zur Verfügung gestellt werden – dies kann auch über einen DATEV Zugang sein!
Ein junges Unternehmen unterschätzt hier gerne einmal schnell den Aufwand, den eine Lohnabrechnung mit sich bringen kann.
Gerade wenn es sich nicht um ein „normales“ Lohnmodell handelt, also eine Arbeit die von Montags bis Freitags stattfindet und ~ 40 Arbeitsstunden in Anspruch nimmt, müssen einige Ausnahmen bedacht werden.
Dies fängt an bei der Arbeitsstundenzahl, z.B. wenn ein Arbeitnehmer nur Halbtagsarbeitet oder einen „Minijob“ ausübt, und geht weiter bei Ausnahmen in den Sonderzahlungen. So müssen Provision, Feiertags und Nachtzugschläge bedacht und mit einberechnet werden; speziell bei der Provision bedeutet dies immer eine schnelle Aktualisierung der jeweiligen Daten.
Inhalt der Lohnabrechnung
Natürlich müssen nicht jeden Monat alle Angaben eines Arbeitnehmers aktualisiert werden, dennoch müssen etwaige Veränderungen, sofort übertragen werden. Folge Angaben fallen unter die allgemeinen Angaben einer Lohnabrechnung:
- Geburtsdatum, Name und Anschrift des Arbeitsnehmers
- Anschrift und Name des Arbeitgebers
- Steueridentifikationsnummer, Steuerklasse und Versicherungsnummer des Arbeitnehmers
- Beginn oder Ende der Beschäftigung
- Zeitraum der Abrechnung
Neben diesen allgemeinen Angaben, sind noch weitere erforderlich, aus denen sich das Entgelt zusammensetzt – die sogenannten Entgeltbestandteile:
- Aufwandsentschädigungen
- Auszahlungsbetrag
- Beitrag zur betrieblichen Altersvorsoge
- Bruttolohn / Bruttogehalt
- Geldwerte Vorteile / Sachbezüge
- Kirchensteuerabzug
- Persönliche Abzüge
- Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers
- Vermögenswirksame Leistungen
Neben diesen Angaben ist für den Arbeitnehmer auch noch ein weiterer Bestandteil wichtig, bei dem zusätzliche Beiträge abgeführt werden: Die Lohnnebenkosten. Hierzu zählen Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Unfall- und Rentenversicherung), sowie etwaige Kosten für berufsbedingte Aus- und Weiterbildung und sonstige Aufwendungen.
Wenn Sie Unterstützung bei Ihrer Lohnabrechnung wüschen, kontaktieren Sie unsere Steuerkanzlei aus München gerne.