Lohnabrechnung durch den Steuerberater

Wir müssen uns nichts vormachen: Unser Leben wird immer hektischer und gerade kleine bis mittelständige Unternehmen können wenig Zusatzbelastung gebrauchen – wozu die Lohnabrechnung oft zählt. Diese Pflicht, kann mitunter wichtige Zeit rauben, welche einfach von der eigentliche Arbeitszeit abgeht. Wenn dazu noch Änderungen dazu kommen, welche die eh schon aufwändige Arbeit noch ein wenig komplexer gestalten, ist schnell Hilfe notwendig. Unsere Steuerkanzlei aus München, hilft Ihnen da sehr gerne und professionell aus.

Was gehört in die Lohnabrechnung?

Folge Angaben fallen unter die allgemeinen Angaben einer Lohnabrechnung:

  • Geburtsdatum, Name und Anschrift des Arbeitsnehmers
  • Anschrift und Name des Arbeitgebers
  • Steueridentifikationsnummer, Steuerklasse und Versicherungsnummer des Arbeitnehmers
  • Beginn oder Ende der Beschäftigung
  • Zeitraum der Abrechnung

Neben diesen allgemeinen Angaben, sind noch weitere erforderlich, aus denen sich das Entgelt zusammensetzt – die sogenannten Entgeltbestandteile:

  • Aufwandsentschädigungen
  • Auszahlungsbetrag
  • Beitrag zur betrieblichen Altersvorsoge
  • Bruttolohn / Bruttogehalt
  • Geldwerte Vorteile / Sachbezüge
  • Kirchensteuerabzug
  • Persönliche Abzüge
  • Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers
  • Vermögenswirksame Leistungen

Dazu kommen noch Punkte/Beiträge wie die Lohnnebenkostenrechnung zu der Sozialversicherung und berufsbedingte Aus- und Weiterbildungskosten gehören.

Außerdem müssen immer Sonderfälle beachtet werden. Dazu zählen Halbtagsanstellungen, Minijobs, Feiertagszuschläge oder auch der Nachtdienst. Wichtig ist dabei immer: Sollten sich Dinge verändern, und sei es nur eine Lohnerhöhung, sollte dies zeitnah und schnell sich in der Lohnabrechnung auch wiederfinden.

Welche Vorteile bietet hier die Bearbeitung durch den Steuerberater? 

Zunächst einmal ist es recht klar: Durch die fortschreitende Digitalisierung ist die Kommunikation zwischen Mandant und Steuerberater einfacher den je. Dadurch können auch recht spontane Anpassungen sehr schnell durchgeführt werden. Durch unsere Unterstützung sind Sie, dank unserer sorgfältigen Arbeit, auch vor Betriebsprüfungen geschützt. Änderungen im Steuerwesen kommen schneller bei Ihnen an – speziell wenn Sie neben der Lohnabrechnung auch weitere Unterstützung bei uns haben.

Wir weisen Sie auf mögliche Stolpersteine hin und warnen Sie vor, wenn sich ungewollte Veränderungen anbahnen, welche z.B. Ihre Jahresbilanz runter ziehen könnten.

Wenn Sie Unterstützung bei Ihrer Lohnabrechnung wüschen, kontaktieren Sie unsere Steuerkanzlei aus München gerne.

Adresse

Steuerkanzlei Elke Fingerle
Verdistraße 76
81247 München

Telefon/Fax

Telefon: 089-8112094

Telefax: 089-8117142