Lohabrechnung München Obermenzing

Gerade bei jungen Unternehmen bedeutet die Lohnabrechnung erst einmal eine Hürde, die es zu überwinden gilt. Hürde deswegen, weil sie einerseits eine monatliche Pflicht ist, falls Sie Angestellte haben. Andererseits sollten Sie sich auch bewusst sein, dass jede Lohnabrechnung alle notwendigen Angaben enthalten muss.

Was sind die Aufgaben der Lohnabrechnung?

  • Alle Vergütungsarten müssen in einer Lohnabrechnung vorhanden sein, damit ein Nettoeinkommen ermittelt werden kann.
  • Das Steuerbrutto muss für die Berechnung des Steuervorabzuges ermittelt werden.
  • Die Sozialversicherungsbeiträge, basierend auf jährlich aktualisierten Berechnungsschlüsseln, müssen prozentual vom Bruttolohn abgezogen werden.
  • Für die Buchhaltung müssen die notwendigen Angaben für das Finanzamt stets verfügbar sein, müssen daher als sogenannte Sammelbelege erfasst werden.
  • Alle notwendigen Angaben müssen in der Lohnabrechnung vorhanden sein. Dazu gehören (unter Anderem): Name und Anschrift von Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer, Krankenkasse, Steuerklasse, Resturlaub, Brutto-/Nettoeinkommen, Angaben der steuerlichen Abgaben.

Verkompliziert wird die Lohnabrechnung zusätzlich dadurch, dass je nach Anstellungsart anders abgerechnet werden muss. So müssen die Daten bei jemand der „normal“ festangestellt ist weniger häufig angepasst werden, als jemand der eine Provision erhält – dort sind alleine Netto/Bruttogehalt jeden Monat neu anzugeben.
Sollten Sie Unterstützung bei Ihrer Lohnabrechnung benötigen, können Sie unsere Steuerkanzlei in München Obermenzing gerne kontaktieren.

Adresse

Steuerkanzlei Elke Fingerle
Verdistraße 76
81247 München

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