Inflationsausgleich und andere Änderungen

Die letzten Jahre haben mehrere, rasante Änderungen im Steuerrecht hervorgebracht. Wie wir schon des Öfteren berichtet haben, sind gerade im Bereich Heimarbeit viele Änderungen auf den Weg gebracht worden. Einige, wie bzgl. des Inflationsausgleichsgesetzes, wollen wir in diesem Monat benennen.

Der Inflationsausgleich

Um der aktuellen herrschenden Inflation entgegen zu wirken, wurde ein Ausgleichsgesetz auf den Weg gebracht, welches den Bürgern mehr Geld zur Verfügung stellen soll. Gleichzeitig soll der Verwaltungsaufwand für die Steuererklärung verringert werden. Zu den Maßnahmen gehören:

  • An erster Stelle wäre hier die Inflationsausgleichsprämie zu nennen. Mit dieser können seit dem 26.10.22 Arbeitnehmern eine steuer- und sozialabgabenfreie Prämie von bis zu 3000€ ausgezahlt werden. Ob und wie diese ausgezahlt, hängt von den Arbeitgebern ab. Diese Prämie kann auch nur bis zum 31.12.24 gewährt werden.
  • Der Grundfreibetrag soll ab dem 01.01.23 auf 10.908€ angehoben werden. Eine weitere Anhebung erfolgt zum 01.01.24 auf 11.604€.
  • Unabhängig von einer vorhandenen Einkommenssteuer oder nicht – Familien mit Kindern sollen mit einem auf 250€ erhöhten Kindergeld entlastet werden. Im gleichen Zug soll der Kinderfreibetrag Stück für Stück angehoben werden.

Homeoffice und häusliches Arbeitszimmer

Ein Thema das weiterhin für Viele relevant bleiben wird: Die Arbeit von zu Hause aus. Hier wurde schon in den letzten Jahren für eine Vereinfachung gesorgt und dies wird auch konsequent fortgesetzt.
Die so genannte Homeofficepauschale, die eigentlich auslaufen sollte, wird nicht nur fortgesetzt. Auch erhöht sich der Betrag von 600€ auf 1260€ pro Jahr. Statt 5€ können nun auch 6€ pro Tag im Homeoffice in diese Berechnung mit einfließen. Weiterhin muss hier erst einmal kein separates Arbeitszimmer vorliegen.

Ist eines vorhanden, wurde es hier auch den Steuerzahlern einfacher gemacht. So können nun ein Pauschalbetrag von 1260€ angegeben werden, ohne das hier es zu einer genaueren Prüfung des Zimmers kommt. Erst wenn das Arbeitszimmer Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist und man somit über diesen Pauschalbetrag und mehr absetzen könnte, ist eine Überprüfung immer noch recht wahrscheinlich.

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