Immer auf dem Laufenden bleiben

Die Zusammenarbeit zwischen Steuerberater und Mandant sollte immer eng sein. Gerade wenn sich im laufenden Jahr Probleme zeigen, die später für den Jahresabschluss problematisch werden können, muss schnell gehandelt werden. Niemand möchte durch eine schlampig durchgeführten Jahresabschluss eine Betriebsprüfung provozieren. Daher möchten wir diesen Monat noch einmal auf das leidige Thema eingehen: den Jahresabschluss.

Wann stehen Sie in der Pflicht?

Selbstverständlich steht nicht jedes Unternehmen in der Pflicht einen Jahresabschluss anzufertigen. Aber es trifft auf die meisten zu!

Wenn Ihr Unternehmen KEINE Genossenschaft, KG, Finanzdienstleister oder Handelsgesellschaft ist, ist dies eine Voraussetzung.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass keinen höheren Jahresumsatz von 600.000€ erwirtschaften und der Jahresgewinn keine 60.000€ übersteigt. Selbst dann müssen Sie immer noch eine Einnahmenüberschussrechnung durchführen. Diese ist aber weit weniger aufwendig, als der vorherige Bericht.

Der Inhalt des Abschlusses

Sie sollten somit sicher sein, gerne auch mit der Unterstützung unser Steuerkanzlei, dass alle Teile des Abschlusses korrekt durchgeführt wurden.

> Die verschiedenen Geschäftsabläufe müssen genau aufgeschlüsselt sein. Nur die Zahlen reichen dem Finanzamt selten aus.
> Die Schulden Ihres Unternehmens (Passiva) müssen dem Vermögen (Aktiva) vergleichend gegenüber gestellt werden.
> Welchen Erfolg konnte Ihr Unternehmen in diesem Geschäftsjahr verzeichnen? Muss man man von einem negativen Erfolg sprechen, weil die Aufwendungen höher als die Einnahmen waren? Dies spiegelt sich in der Gewinn- und Verlustrechnung wieder.
> Auch der Lagebericht mit einer Abschätzung auf das nächste Jahr ist klar zu gestalten.

Wenn es doch zur Betriebsprüfung kommt

Auch positive, starke Abweichungen, selbst wenn man Alles richtig gemacht hat, können zu einer Prüfung führen. Nehmen Sie diese bitte ernst und lassen sich im Zweifelsfall zum Vorgehen beraten. Sie sollten eine Benachrichtigung darüber vorzeitig erhalten.
Damit dieser auch reibungslos abläuft, sollten Sie sich nicht „quer“ stellen und dem Prüfer so gut wie möglich unterstützen.

Sollten Sie hier zu Fragen haben oder Unterstützung wünschen, sind wir gerne für Sie da!

Adresse

Steuerkanzlei Elke Fingerle
Verdistraße 76
81247 München

Telefon/Fax

Telefon: 089-8112094

Telefax: 089-8117142