Ihre Lohnbuchhaltung München Obermenzing

Wie auch im Vormonat wollen wir in diesen Monat eine der vielen gesetzlichen Pflichten eines Unternehmens unter die Lupe nehmen. In diesem Fall ist es auch eine monatliche Pflicht, welche ein Unternehmen mit Arbeitnehmer erfüllen muss: die Lohnbuchhaltung.

Auch wenn man hauptsächlich bei der Buchhaltung bzw. Buchführung an einen ordentlichen Mehraufwand denkt, so kann auch die Lohnbuchhaltung sehr aufwendig sein. Dies hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, auf die wir weiter unten genauer eingehen.

Pflichten der Lohnbuchhaltung

Es gibt insgesamt drei verschiedene Ereignisse, die eine Meldung beim jeweils zuständigen Amt erfordern:

  • Die anstehenden Zahlungen, welche den jeweiligen Krankenkassen, müssen angegeben werden. Ohne diese Meldungen ist der notwendige Krankenkassennachweis nicht möglich.
  • Meldungen welche Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung abdecken, müssen getätigt werden. Ohne diese würden die notwendigen Daten für die Sozialversicherung fehlen.
  • Selbstverständlich ist auch die Lohnsteueranmeldung eine der drei Pflichten eines Unternehmens. Ohne diese kann keine Quellenbesteuerung der Lohnsteuer nicht durchgeführt werden – die verschiedenen Steuern werden also nicht automatisch abgezogen und der Nettowert des Gehaltes kann nicht ausgegeben werden

Die Lohnabrechnung

Je nach Unternehmensgröße und Anstellungsart kann die Lohnabrechnung, die den Mitarbeitern ja monatlich zusteht, im Aufwand sich sehr stark unterscheiden. Es fängt schon damit an, ob von einem Stundenlohn ausgegangen wird, inwieweit Überstunden verrechnet werden bis hin zu Arbeiten am Wochenende.
Im Grunde Alles was aus dem „Rahmen“ der normalen Vollarbeitszeit von Montag bis Freitag fällt.

Neben Feiertags- und Nachtzuschlägen, setzt auch ein Provisionsmodell, wie viele Vertriebsunternehmen es haben, zusätzliche Arbeit und Vorbereitung voraus.
Wenn ein neuer Arbeitnehmer in ein Unternehmen eintritt, müssen alle notwendigen Daten aufgenommen werden (Adresse, Versicherung usw.), damit ein Lohnkonto angelegt werden kann. In diesem werden alle Daten eines Arbeitnehmers gesammelt und natürlich auch aktualisiert.

 

Sie sehen also, die Lohnbuchhaltung bedarf sorgsamer Pflege, bei der unsere Steuerkanzlei Fingerle aus München Obermenzing Sie gerne unterstützt. Bei Fragen können Sie uns gerne telefonisch, per E Mail oder Kontaktformular kontaktieren.

Adresse

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Verdistraße 76
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