Im Leben gibt es viele erste Male, aber der erste Steuerbescheid kann vielleicht Etwas verwirrend sein. Dieser sollte eigentlich niemanden überraschen, da er ja nicht einfach so auftaucht.
Erledigt man seine Steuererklärung, erhält man einen Steuerbescheid. Dieser Blogpost richtet sich anbei auch eher an die, die bisher nie einen erhalten haben.
Umgang mit dem Steuerbescheid
Der Umgang ist, dank klaren Aufbau, sehr einfach. Normalerweise besteht das Dokument aus drei Seiten.
Die erste Seite beinhaltet eine Zusammenfassung, Ihrer persönlichen Daten. Diese haben Sie in der Steuererklärung damals angegeben. Dennoch Sollten Sie auch hier auf Fehler achten. Ist der Wohnort richtig? Anschrift korrekt etc.
Die erste Seite hat außerdem eine weitere wichtige Information. Sollte es notwendig sein, dass Sie Nachzahlungen leisten müssen, steht dies hier. Außerdem finden Sie die Kontodaten und den Zahlungszeitraum.
Die zweite und etwaige dritte Seite sind nun richtig wichtig. Auf diesen Seiten sind die Berechnungen aufgeführt, nach denen Ihre Steuer erstellt wurde.
Im Idealfall mit einem Steuerberater, sollten Sie hier mehr als nur einen genauen Blick drauf werfen. Es kann immer wieder einmal zu Fehlern kommen und nur wenn man diese hier findet, kann man noch gegen den Steuerbescheid angehen.
An dieser Stelle müssen wir leider eine kleine Ermahnung einschärfen. Lassen Sie Ihren Steuerbescheid nicht liegen. Auf keinen Fall sollten Sie sich, gerade wenn Nachzahlungen drohen, zuviel Zeit lassen.
Sie haben nur einen Monat Zeit Einspruch zu erheben. Lassen Sie diesen Monat verstreichen, gilt der Bescheid und ist nicht mehr anfechtbar – selbst wenn Sie noch Fehler finden.
Der vorläufige Steuerbescheid
In speziellen Fällen, können Sie auch einen vorläufigen Bescheid erhalten. Es könnte ungeklärte Rechts- oder Sachfragen geben. So oder so: Das Finanzamt muss angeben, warum die Vorläufigkeit besteht.
Sie können gegen einen solchen Bescheid eher schwer Einspruch erheben, aber sich schon einmal auf das eigentlich Dokument ein wenig vorbereiten.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Steuerkanzlei.