Homeoffice-Pauschale: Was gilt in 2024?

Die Homeoffice-Pauschale wurde 2024 deutlich verbessert und stellt für viele Arbeitnehmer eine attraktive Möglichkeit dar, ihre Arbeit von zu Hause steuerlich abzusetzen. Früher konnten nur diejenigen Steuervorteile nutzen, die ein separates Arbeitszimmer hatten, das strengen Anforderungen gerecht werden musste. Mit der Einführung der Homeoffice-Pauschale im Jahressteuergesetz 2020 entfiel diese Voraussetzung, sodass auch Arbeitnehmer, die am Küchentisch oder in einer Arbeitsecke arbeiten, steuerliche Erleichterungen erhalten können.

Ab dem Steuerjahr 2023 können Arbeitnehmer pro Tag im Homeoffice 6 Euro absetzen – und dies für bis zu 210 Tage im Jahr, was eine maximale Steuerentlastung von 1.260 Euro ergibt. Dies ist eine deutliche Verbesserung gegenüber der bisherigen Regelung, bei der nur 5 Euro pro Tag für maximal 120 Tage, also bis zu 600 Euro, abgesetzt werden konnten. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Pauschale ist, dass die Arbeit tatsächlich von zu Hause aus erfolgte und an diesen Tagen keine Fahrtkosten zur Arbeitsstätte geltend gemacht werden.

Ein weiterer Vorteil betrifft Lehrer und ähnliche Berufsgruppen, die keinen festen Arbeitsplatz in ihrer Schule haben. Für sie besteht nun die Möglichkeit, an einem Tag sowohl die Homeoffice-Pauschale als auch die Entfernungspauschale anzurechnen, wenn sie zunächst zur Arbeitsstätte fahren und anschließend von zu Hause arbeiten.

Damit die Homeoffice-Pauschale jedoch steuerlich spürbar wird, müssen die gesamten Werbungskosten den Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen, der automatisch abgesetzt wird. Zu den Werbungskosten zählen neben der Homeoffice-Pauschale auch Kosten für Arbeitsmittel wie Computer, Schreibwaren oder Fahrtkosten zur Arbeitsstätte.

Die neuen Regelungen der Homeoffice-Pauschale bringen insbesondere Arbeitnehmern Vorteile, die kein eigenes Arbeitszimmer haben und somit bisher keine Steuervorteile geltend machen konnten. Gleichzeitig bietet sie eine flexible Möglichkeit, die Heimarbeit ohne großen bürokratischen Aufwand steuerlich abzusetzen.

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