Hilfe bei der Lohnbuchhaltung

Bei jedem Unternehmen, egal welcher Größe, gibt es genug Punkte der Buchhaltung die sehr aufwendig sind – so auch die Lohnbuchhaltung. Da Sie zu den monatlichen Pflichten gehört, ist hier oft regelmäßige Unterstützung notwendig. Unternehmen sind jeden Monat, gerade wenn sie die doppelte Variante durchführen müssen, schon sehr mit der Buchhaltung beschäftigt. Die Lohnbuchhaltung, bei der unsere Steuerkanzlei aus München Obermenzing Sie gerne unterstützt, ist somit oft eine zusätzliche Belastung, da es hier immer auf prompte Aktualisierungen ankommt. Bei drei verschiedenen Vorkommnissen muss eine sofortige Meldung an das zuständige Amt erfolgen:
  1. Ein Krankenkassennachweis muss ermöglicht werden. Dafür müssen anstehende Zahlungen an die Krankenkassen abgegeben werden.
  2. Die Lohnsteueranmeldung des Unternehmens, gehört auch zu den Pflichten der Lohnbuchhaltung. Neben sonstigen rechtlichen Konsequenzen kann der Nettowert des Gehaltes nicht an die Mitarbeiter ausgegeben werden. Dies liegt daran, dass ohne die Anmeldung keine Quellenbesteuerung der Lohnsteuer gemacht werden kann und somit Steuern nicht automatisch vom Lohn abgezogen werden.
  3. Die notwendigen Daten für die Sozialversicherung müssen übermittelt werden. Dazu müssen Meldungen durchgeführt werden, welche die Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung abdecken.
Die Pflicht der Lohnabrechnung Die wohl bekannteste Pflicht der Lohnbuchhaltung ist die monatliche Lohnabrechnung. Diese steht den Mitarbeitern Ihres Unternehmens, allein wegen deren Steuererklärung, zu. Je nach Unternehmen und nach Anstellungsart der Mitarbeiter, kann dies mal mehr, mal weniger Aufwand bedeuten. Arbeiten Ihre Mitarbeiter nach einem Provisionsmodell? Sind Arbeiten zu Nachtzeit oder an Feiertagen eingeplant? Haben Sie vielleicht Angestellte, welche nicht die üblichen 40 Stunden arbeiten oder Werktags Studenten? All diese Punkte müssen anders vor- und nachbereitet werden als die „normale“ Festanstellung. Auch wenn ein neuer Mitarbeiter zu einem Unternehmen kommt, müssen die Daten so schnell wie möglich (wie oben weiter schon angedeutet), erfasst werden. Ansonsten ist die Anlage eines Lohnkontos nicht möglich. Gerne nimmt unsere Steuerkanzlei Fingerle aus München Obermenzing hier Ihnen Arbeit ab und erleichtert Ihnen den Alltag!

Adresse

Steuerkanzlei Elke Fingerle
Verdistraße 76
81247 München

Telefon/Fax

Telefon: 089-8112094

Telefax: 089-8117142