Einnahmenüberschussrechnung – München Obermenzing

Während der Jahresabschluss relativ viele Unternehmen betrifft und jedes Jahr eine aufwendige Pflicht darstellt, ist die Einnahmenüberschussrechnung.
Diese Art der Gewinnermittlung ist zwar weniger aufwendig als der Jahresabschluss, nichts desto trotzt eine Pflicht, welche Unternehmer erfüllen müssen.
Die Voraussetzungen, unter welchen Sie eine Einnahmenüberschussrechnung nutzen dürfen, lassen sich in wenigen Punkten zusammenfassen:

  • Sie müssen Freiberufler sein. Dies bedeutet, dass Sie kein Gewerbe angemeldet haben und somit auch keine Gewerbesteuer entrichten müssen.
  • Sie sind ein Gewerbetreibender der aber keine Kaufmannseigenschaft hat. Zusätzlich darf der Umsatz, welchen er im Jahr erwirtschaftet, nicht höher als 600.000€ sein und der Gewinn, welcher er in diesem Jahr eingefahren hat, muss geringer als 60.000€ sein.

Wenn ein Kleinunternehmer im Jahr einen Umsatz von unter 17.500€ erwirtschaftet, ist eine EÜR sogar überflüssig. Hier bedarf es nur einer formlosen Gewinnermittlung.

Wie wird die Einnahmenüberschussrechnung erstellt?

Der genaue Aufbau des Berichtes ist, wenn man es genau betrachtet, relativ einfach – man unterschätzt daher schnell, dass dort viel Vorarbeit in Form der Buchführung geleistet werden muss. Man unterscheidet hier drei Bestandteile:
Die Gewinnermittlung, welche sich selber in folgende Teile gliedert.

  1. Als Erstes erfolgt natürlich die Summe der Betriebseinnahmen. Hier werden alle Rechnungen summiert, die im Laufe des Jahres den Kunden zugesendet wurden.
  2. Als Nächstes erfolgen die Betriebsausgaben. Dies beinhaltet unter Anderem Kosten für Kraftfahrzeugkosten, beschränkt abziehbare Betriebsausgaben, Raumkosten und Absetzungen für Abnutzung.
  3. Der letzte Teil ist die Ermittlung des Gewinns und die Berechnung der Besteuerung.

Die nächsten zwei Teile beinhalten etwaige Rücklagen und stille Reserven, sowie zusätzliche Angaben für Einzelunternehmen. Dies sind Entnahmen und Einlagen nach § 4 Abs. 4a des EstGs.
Wenn es hier, wie schon weiter oben erwähnt, bei der Buchführung mangelt, so wird aus der vergleichsweisen einfachen Aufgabe der Einnahmenüberschussrechnung ein gehöriger Mehraufwand.
Unsere Steuerkanzlei aus München Obermenzing steht Ihnen bei Vorbereitung und Durchführung des Berichtes natürlich gerne zur Verfügung.

Adresse

Steuerkanzlei Elke Fingerle
Verdistraße 76
81247 München

Telefon/Fax

Telefon: 089-8112094

Telefax: 089-8117142