E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich: Was gilt ab jetzt?

Die Digitalisierung des Rechnungswesens schreitet voran: Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmer im B2B-Bereich E-Rechnungen verpflichtend verwenden. Zulässig sind nur noch Rechnungen im strukturierten Format, das den Anforderungen der EU-Norm EN 16931 entspricht. PDF-Dokumente und andere unstrukturierte Formate gelten dann nicht mehr als elektronische Rechnungen.

Ziel der Neuregelung ist die effizientere Steuerprüfung und die Reduzierung von Umsatzsteuerbetrug. Für bestimmte Fälle – etwa Kleinbetragsrechnungen oder Unternehmen mit niedrigem Jahresumsatz – gelten Übergangsfristen bis Ende 2026 bzw. 2027. Dennoch sollten Unternehmen möglichst bald mit der Umstellung beginnen.

Wichtig zu wissen: Nur ordnungsgemäße E-Rechnungen berechtigen zum Vorsteuerabzug. Können Rechnungen nicht korrekt empfangen oder verarbeitet werden, drohen finanzielle Nachteile. Deshalb sollten Unternehmer jetzt prüfen, ob ihre Prozesse, Softwaresysteme und Partner bereit für den digitalen Rechnungsaustausch sind.

Die Steuerkanzlei Elke Fingerle steht Ihnen bei der Umstellung kompetent zur Seite. Wir beraten Sie individuell, prüfen Ihre technischen Voraussetzungen und begleiten Sie Schritt für Schritt durch die Einführung der E-Rechnungspflicht. Sichern Sie sich jetzt ab – für eine digitale und rechtskonforme Zukunft Ihres Unternehmens.

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