Die Weihnachtszeit: Zeit für Wertschätzung und Zuwendungen

Die Frage nach angemessenen Zuwendungen beschäftigt viele Unternehmen und Arbeitnehmer in der festlichen Weihnachtszeit. Als „Zuwendungen“ bezeichnen wir hier zusätzliche Leistungen zum Gehalt, die unter bestimmten Bedingungen von der Einkommensteuer und Sozialversicherung befreit sein können. Diese Bedingungen betreffen nicht nur die Höhe der Zuwendungen, sondern auch deren Art. In diesem Artikel werden wir in diesem Monat einige Arten von Zuwendungen genauer beleuchten, beginnend mit den neuesten Entwicklungen.

Ab dem 1. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 können Unternehmen ihren Mitarbeitern rückwirkend eine Inflationsprämie auszahlen. Dabei sind bis zu 3000 Euro pro Mitarbeiter steuerfrei zusätzlich zum Gehalt möglich. Beachten Sie jedoch, dass diese Prämie im Lohnkonto erfasst und mit der allgemeinen Preissteigerung begründet werden muss.

Weiterbildungen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wenn sie das gegenwärtige Berufsfeld oder Aufgabenbereich unterstützen, können sie ebenfalls als Zuwendungen betrachtet werden.

Mit der Weihnachtszeit rückt auch das Thema Geschenke in den Fokus. Bargeld sollte vermieden werden, jedoch sind Gutscheine eine willkommene Alternative. Einmal im Jahr und pro Mitarbeiter können bis zu 60 Euro als Geschenk oder Gutschein eingeplant werden.

Die Gesundheit der Mitarbeiter gewinnt immer mehr an Bedeutung. Pro Kalenderjahr und Mitarbeiter können bis zu 600 Euro für Gesundheitsförderung eingeplant werden.

Für Mitarbeiter, die öffentliche Verkehrsmittel nutzen, kann eine Erstattung in Betracht gezogen werden. Wenn Mitarbeiter private Fahrzeuge nutzen, kann nur ein Teil der Kosten erstattet werden, oft in Form von Tankgutscheinen.

Eine weitere Möglichkeit, die Weihnachtszeit zu feiern, sind gemeinsame Veranstaltungen, sei es ein Fest oder ein Restaurantbesuch. Dies kann zweimal im Jahr mit bis zu 110 Euro pro Person eingeplant werden.

Es gibt natürlich noch viele weitere Möglichkeiten, Mitarbeiter zu belohnen und wertzuschätzen. Da jeder Mitarbeiter unterschiedliche Bedürfnisse hat, ist nicht jede Zuwendung für jedes Unternehmen geeignet. Unsere Steuerkanzlei in Lübeck steht Ihnen gerne zur genaueren Beratung zur Verfügung. Dabei beraten wir Sie individuell, um die passenden Maßnahmen für Ihr Unternehmen zu finden und die Weihnachtszeit in Ihrem Betrieb zu einer Zeit der Freude und der gegenseitigen Anerkennung zu machen. Wir helfen Ihnen dabei, eine zuwendungsreiche und harmonische Atmosphäre im Unternehmen zu schaffen, die nicht nur in der Weihnachtszeit, sondern das ganze Jahr über für eine motivierte Belegschaft sorgt.

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