Die Pflicht zur Lohnabrechnung

Jedes Unternehmen, welches Mitarbeiter beschäftigt weiss: Die Pflicht zur Lohnabrechnung und eine ordentlich geführte Lohnbuchhaltung sind enorm wichtig. Wie aufwändig diese monatliche Pflicht ist, hängt von den verschiedensten Faktoren ab.

Es kommt schon alleine darauf an ob der Mitarbeiter Lohn oder Gehalt erhält.
> Gehalt ist immer eine feste Summe, welche ausgezahlt wird. Sicher gibt es auch hier Abweichungen, aber auf diese wollen wir für den Unterschied nicht eingehen.
> Lohn hingegen richtet sich danach, wie viele Arbeitsstunden er wirklich gearbeitet hat. Dies kann dann, ähnlich wie wenn er Prämien erhält, sich von Monat zu Monat unterscheiden.

Inhalte der Lohnabrechnung

Natürlich müssen nicht jeden Monat alle Angaben eines Arbeitnehmers aktualisiert werden, dennoch müssen etwaige Veränderungen, sofort übertragen werden. Folge Angaben fallen unter die allgemeinen Angaben einer Lohnabrechnung:

  • Geburtsdatum, Name und Anschrift des Arbeitsnehmers
  • Anschrift und Name des Arbeitgebers
  • Steueridentifikationsnummer, Steuerklasse und Versicherungsnummer des Arbeitnehmers
  • Beginn oder Ende der Beschäftigung
  • Zeitraum der Abrechnung

Neben diesen allgemeinen Angaben, sind noch weitere erforderlich, aus denen sich das Entgelt zusammensetzt – die sogenannten Entgeltbestandteile:

  • Aufwandsentschädigungen
  • Auszahlungsbetrag
  • Beitrag zur betrieblichen Altersvorsoge
  • Bruttolohn / Bruttogehalt
  • Geldwerte Vorteile / Sachbezüge
  • Kirchensteuerabzug
  • Persönliche Abzüge
  • Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers
  • Vermögenswirksame Leistungen

Neben diesen Angaben ist für den Arbeitnehmer auch noch ein weiterer Bestandteil wichtig, bei dem zusätzliche Beiträge abgeführt werden: Die Lohnnebenkosten. Hierzu zählen Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Unfall- und Rentenversicherung), sowie etwaige Kosten für berufsbedingte Aus- und Weiterbildung und sonstige Aufwendungen.

Zusätzlich können, wie weiter oben erwähnt, auch noch Sonderfälle auftreten. So gelten andere Abgaben für Mitarbeiter die nur Halbtags arbeiten, welche Feiertags oder in der Nacht Dienst haben oder aber welchen Provision je nach Leistung ausgezahlt werden muss. Auch wenn sich Dinge ändern, muss die Lohnbuchhaltung immer schnell reagieren und die Änderungen bei den jeweiligen Stellen bekannt geben.

Wenn Sie Unterstützung bei Ihrer Lohnabrechnung wüschen, kontaktieren Sie unsere Steuerkanzlei aus München gerne.

Adresse

Steuerkanzlei Elke Fingerle
Verdistraße 76
81247 München

Telefon/Fax

Telefon: 089-8112094

Telefax: 089-8117142