Wie jedes Jahr zu dieser Zeit möchten wir auf eine Verpflichtung hinweisen, die viele Unternehmen betrifft: den Jahresabschluss. Angesichts der Veränderungen, mit denen Unternehmen in diesem Jahr konfrontiert waren, kann dies eine zusätzliche Belastung sein. Wie immer gilt an dieser Stelle: Unsere Steuerkanzlei steht Ihnen gerne zur Seite. Aber lassen Sie uns zunächst einen kurzen Blick auf diese Verpflichtung werfen.
Wer ist betroffen?
Einfach ausgedrückt betrifft der Jahresabschluss wahrscheinlich die meisten Unternehmen, insbesondere solche, die größer als ein mittelgroßes Unternehmen sind. Natürlich ist das eine sehr allgemeine Aussage, weshalb es klare Kriterien gibt.
- Hat Ihr Unternehmen einen Gewinn von über 60.000 € erzielt und der Jahresumsatz beträgt mehr als 600.000 €? Dann sind Sie definitiv betroffen.
- Es ist auch wichtig zu beachten, welche Art von Unternehmen Sie betreiben. Wenn Ihr Unternehmen beispielsweise eine Genossenschaft, KG, Finanzdienstleister oder Handelsgesellschaft ist, unterliegen Sie ebenfalls dieser Verpflichtung.
Wenn Sie in keine der beiden Kategorien fallen, sind Sie zumindest von dieser speziellen Verpflichtung befreit. In vielen Fällen müssen Sie jedoch immer noch eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen. Immerhin muss diese jedoch nicht veröffentlicht werden, wie der Jahresabschluss.
Natürlich gehört dazu auch die Einhaltung bestimmter Fristen. Diese sollten ernst genommen werden, da sonst schnell eine Betriebsprüfung oder Strafzahlungen drohen – zusätzliche Belastungen, die niemand gebrauchen kann.
Der Inhalt des Jahresabschlusses
Daher sollten Sie sicherstellen, gerne auch mit Unterstützung unserer Steuerkanzlei, dass alle Teile des Jahresabschlusses ordnungsgemäß durchgeführt werden.
- Die Schulden Ihres Unternehmens (Passiva) müssen im Vergleich zum Vermögen (Aktiva) detailliert dargestellt werden.
- Die verschiedenen Geschäftsvorgänge müssen genau aufgeschlüsselt sein, da Zahlen allein für das Finanzamt selten ausreichen.
- Welche Erfolge hat Ihr Unternehmen im abgelaufenen Geschäftsjahr erzielt? Muss von einem negativen Ergebnis gesprochen werden, weil die Aufwendungen höher als die Einnahmen waren? Dies wird in der Gewinn- und Verlustrechnung reflektiert.
- Auch der Lagebericht mit einer Prognose für das nächste Jahr muss klar und deutlich gestaltet sein.
Wenn Sie Fragen dazu haben oder Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!