Sie haben es von Steuerberatern wahrscheinlich öfters gehört: Führen Sie Ihre Buchhaltung gewissenhaft. Jedes Unternehmen muss irgendwann einen jährlichen Bericht anfertigen – wenn hier Zahlen oder Informationen fehlen, kann es zu einer Betriebsprüfung kommen.
Was genau führt zu einer Betriebsprüfung?
Zu dieser Art von Prüfung, auch Außenprüfung genannt, kommt es wenn es Ungereimtheiten gibt – soweit wissen Sie ja schon Bescheid. Aber was genau kann zu diesen Ungereimtheiten eigentlich zählen. Da gibt es einige Beispiele:
- Wie genau viel die letzte betriebliche Steuererklärung aus? Konnten alle Bewegungen genau erklärt werden? Wenn man hier nicht genau genug arbeitet, kann dies einen Grund bieten.
- Auch wenn ein starkes finanzielles Jahr ein Grund zur Freude ist, können starke Schwankungen eine Überprüfung auch provozieren. Dies gilt natürlich auch dann, wenn die Schwankung in die andere Richtung geht.
- So anstrengend es sein mag: Wenn Sie eine Prüfung im vorherigen Jahr hatten, wird es zu einer weiteren Überprüfung kommen. Zumindest dann, wenn dies eine hohe Steuernachzahlung für Ihr Unternehmen bedeutet hatte.
- Wir mahnen nicht umsonst an, immer auf die Pflichtzeiten zu achten. Werden Steuern öfters zu spät gezahlt oder der Bericht häufiger zu spät eingereicht wird, hat man einen weiteren Grund geschaffen – absolut vermeidbar.
Wie mit der Prüfung umgehen
Normalerweise erhalten Sie mindestens 14 Tage vor der eigentlichen Prüfung Bescheid – immerhin müssen Sie sich ja auch darauf einstellen können.
Der Prüfer braucht einen Arbeitsplatz, an dem er seine Tätigkeiten nachgehen kann. In Ihrem eignen Interesse, sollten Sie dem Prüfer einen direkten Ansprechpartner zur Verfügung stellen, welche fachkundig ist. Er benötigt außerdem Zugang zu der Dokumentation des Unternehmens, aber in schriftlicher Form – digital ist nicht ausreichend.
Sollte kein begründeter Verdacht vorliegen, hat er aber nur das Recht darauf, die steuerrelevanten Dokumente des Unternehmens einzusehen – nicht Alle!
Hat er seine Arbeit abgeschlossen, haben Sie noch ein Recht auf eine Schlussbesprechung, bei der Sie auf bestimmte Punkte näher eingehen können.
Sie haben noch weitere Fragen zu diesem Thema oder wünschen Unterstützung in Ihrer Buchführung? Dann nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf!