Der Weg zur Arbeit

Der Weg zur Arbeit, beschäftigt auch mit den Änderungen der letzten Jahre, immer noch viele Arbeitnehmer. Das Pendeln wird aus der deutschen Arbeitskultur so bald nicht verschwinden. Daher sollten Pendler auch immer an die Steuererklärung denken, denn in dieser ist genau für die Pendelei ein Punkt vorgesehen. Gemeint ist natürlich die Pendler- bzw. Entfernungspauschale. Wer also täglich seinen Weg zur Arbeit bestreiten muss, kann sich hier ein paar zusätzliche Informationen für die nächste Steuererklärung abholen.

Wann zählt die Entfernungspauschale für mich?

Die Frage, welche die Meisten wohl interessieren sollte. Kann ich die Entfernungspauschale überhaupt anwenden? Welche Voraussetzungen gibt es hier überhaupt? Schwer ist es hier nicht, eine passende Antwort zu finden:

  1. Sie benutzen irgendeine Art von Verkehrsmittel? Sei es nun das Auto, eine Fahrgemeinschaft, öffentliche Verkehrsmittel etc. – solange Sie ein solches Mittel benutzen, haben Sie schon den Hauptvoraussetzung erfüllt.
  2. Der nächste Schritt ist eigentlich relativ einfach: Wie lange brauchen Sie zum Arbeitsplatz? Diese Wegstrecke muss für die Berechnung ermittelt werden.
    WICHTIG: Es zählt hier nur der einfache und schnellste Weg zwischen Arbeitsplatz und dem eignen Heim. Hin- und Rückfahrtsstrecke dürfen leider nicht genutzt werden – nur eine dieser Strecken.

Wie berechnet man die Pauschale nun?

Im Grunde ist dies eine sehr einfache Rechnung, die man durchführen muss.

Zunächst einmal darf nur jeder voller Kilometer genommen werden. Wenn die Entfernung auch 39,8 km bis zum Ziel ist, zählen nur 39. Für jeden Kilometer dürfen 30 Cent verrechnet werden. Denken Sie daran: Nur der kürzeste, einfache Weg zählt.

Als nächstes müssen Sie wissen, wie viele Arbeitstage Sie im jeweiligen Jahr haben. Arbeiten Sie z.B. an 180 Tagen im Jahr und fahren jeden Tag 30 km, so können Sie durch die Fahrkostenpauschale am Ende des Jahres bis zu 1620€ in der Steuerklärung angeben.

Wie immer gilt: Unsere Steuerkanzlei Fingerle aus München hilft Ihnen gerne bei Ihrer Steuererklärung.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!

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