Das leidige Thema Jahresabschluss

Wie jedes Jahr um diese Zeit weisen wir auf eine Pflicht hin, welche viele Unternehmen betreffen wird: Der Jahresabschluss. Auch dieses Jahr kann dies bei den Veränderungen die auf Unternehmen zugekommen sind, eine schwer zu stemmende Zusatzbelastung sein. Wie immer gilt an dieser Stelle: Unsere Steuerkanzlei hilft Ihnen da gerne aus. Aber zunächst einmal ein kurzer Blick auf die genannte Pflicht.

Wer steht in der Pflicht?

Einfach gesagt betrifft es wahrscheinlich die meisten Unternehmen – man könnte nun sagen alle über der Größe eines mittelgroßen Unternehmens. Selbstverständlich ist das eine viel zu allgemeine Aussage, weswegen es auch sehr klare Aufteilungen gibt.

> Hat Ihr Unternehmen einen Gewinn über 60.000€ erzielt und der Jahresumsatz beträgt mehr als 600.000€? Dann stehen Sie definitiv in der Pflicht.
> Es muss darauf geachtet werden, welche Unternehmensart vorliegt. Wenn Ihr Unternehmen eine Genossenschaft, KG, Finanzdienstleiter oder Handelsgesellschaft ist, stehen Sie ebenfalls in der Pflicht.

Finden Sie sich in beiden Kategorien nicht wieder, so sind Sie zumindest von DIESER Pflicht befreit. Oft genug müssen Sie dann aber immerhin noch eine Einnahmenüberschussrechnung anfertigen – diese muss dann aber immerhin nicht veröffentlicht werden, so wie der Jahresabschluss.

Zu den Pflichten gehört selbstverständlich auch, dass man gewisse Fristen einhält. Sie sollten diese wirklich ernst nehmen, ansonsten kann es sehr schnell zu einer Betriebsprüfung oder zu Strafzahlungen kommen – Zusatzbelastungen die niemand braucht.

Der Inhalt des Abschlusses

Sie sollten somit sicher sein, gerne auch mit der Unterstützung unser Steuerkanzlei, dass alle Teile des Abschlusses korrekt durchgeführt wurden.

  1. Die Schulden Ihres Unternehmens (Passiva) müssen dem Vermögen (Aktiva) vergleichend gegenüber gestellt werden.
  2. Die verschiedenen Geschäftsabläufe müssen genau aufgeschlüsselt sein. Nur die Zahlen reichen dem Finanzamt selten aus.
  3. Welchen Erfolg konnte Ihr Unternehmen in diesem Geschäftsjahr verzeichnen? Muss man man von einem negativen Erfolg sprechen, weil die Aufwendungen höher als die Einnahmen waren? Dies spiegelt sich in der Gewinn- und Verlustrechnung wieder.
  4. > Auch der Lagebericht mit einer Abschätzung auf das nächste Jahr ist klar zu gestalten.

Sollten Sie hier zu Fragen haben oder Unterstützung wünschen, sind wir gerne für Sie da!

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