Buchhaltung München Obermenzing

Den Begriff Buchhaltung hat sicher jeder schon einmal gehört, aber nicht unbedingt jeder weiss, welche Bereiche dieser Oberbegriff abdeckt. Einige davon wollen wir Ihnen im Folgenden ein wenig näher erklären.

  • Finanzbuchhaltung: Einer der wichtigsten Teilbereiche der Buchhaltung, da ohne diese kein Überblick über die aktuelle Finanzlage eines Unternehmens möglich ist – somit können auch eine Bilanzierung und der Jahresabschluss nicht gemacht werden.
  • Lohnbuchhaltung: Ebenfalls ein sehr wichtiger Teil der Buchhaltung und in jedem Unternehmen, welches Mitarbeiter beschäftigt, eine monatliche Pflicht. Diese haben nämlich ein Anrecht auf Lohn-/Gehaltsabrechnung, in welcher alle notwendigen Angaben vorhanden sind.
  • Debitorenbuchhaltung: Als Teilbereich der Finanzbuchhaltung ebenfalls ein sehr wichtiger Unterpunkt für jedes Unternehmen. Dieser Teilbereich beschäftigt sich mit Gutschriften und Forderung die ein Unternehmen hat, aber auch mit Lastschriften und dem Mahnwesen.
  • Kreditorenbuchhaltung: In diesem weiteren Teilbereich werden die Kontokorrentbeziehungen abgehandelt. Dies umfasst die Leistungsabwicklung zwischen Gläubiger und Schuldner – also dem Unternehmen und etwaigen externen Anbietern von Dienstleistungen.
  • Anlagebuchhaltung: Als weiterer Teil der Finanzbuchhaltung beschäftigt sich die Anlagebuchhaltung mit dem langlebigen (bzw. längerfristigen) Anlagevermögen eines Unternehmens. Auch die Vermögensgegenstände zählen hier zu.

Natürlich unterstützen wir Sie bei diesen und anderen Teilen der Buchhaltung gerne. Für weitere Fragen können Sie unsere Steuerkanzlei in München Obermenzing gerne telefonisch kontaktieren, oder Sie nutzen unser Kontaktformular.

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