In unserem Blogeintrag vom letzten Monat, sind wir auf eine Pflicht für Kleinunternehmer eingegangen: Der Einnahmenüberschussrechnung.
Doch diesen Monat wollen wir uns wieder etwas Aufwändigerem zuwenden: Der Bilanzierung.
Kurzgefasst beschreibt die Bilanzierung den notwendigen Ausgleichs des Kontos auf der Soll und Haben Seite. Darüber hinaus ist die Bilanzierung für all diejenigen Unternehmen wichtig, welche zu einer doppelten Buchführung verpflichtet sind.
Nur unter bestimmten Umständen bleibt Ihr Unternehmen von der Bilanzpflicht befreit. Dabei sollte der Jahresüberschuss unter 50.000 € und der Umsatz unter 500.000 Euro bleiben.
Eine genauere Definition von Bilanzierung und Bilanz
Damit die Bilanz am Ende des Jahres stimmig ist und buchhalterische Fehler ausgeschlossen werden können, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt worden sein.
Zunächst einmal müssen alle Kapital- und Vermögensgegenstände eines Unternehmens nach Büchern und Konto aufgeteilt dokumentiert werden; dies geschieht natürlich mit entsprechenden, zu ortbaren Datum.
Über die Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt eine Gliederung der Bilanz in Passiva und Aktiva (Schulden und Vermögen eines Unternehmens), sowie in Soll und Haben.
Steht ein Unternehmen dazu noch in der Pflicht zur doppelten Buchführung, so müssen beide Seiten mit den Daten der jeweils anderen Seite ausgeglichen werden; dies bedeutet, dass ein positives Ergebnis in den Aktiva ein negatives in den Passiva verursacht und umgekehrt.
Die Bestandteile der Bilanz, die Aktiva und Passiva, unterteilen sich selber in folgende Teilgebiete:
- Anlagevermögen und Umlaufvermögen bei den Aktiva. Das Anlagevermögen umfasst alle Sacheinlagen, Finanzanlagen und immateriellen Güter, die auch bei mangelnder Bewegung erfasst werden müssen. Das Umlaufvermögen, wie der Name erahnen lässt, beinhaltet alle Werte, welche sich verändern.
- Eigenkapital und Fremdkapital bei den Passiva. Mittel die von einem Unternehmen zur Verfügung gestellt werden müssen, werden als Eigenkapital bezeichnet. Verpflichtungen und Verbindlichkeiten die anderen Unternehmen zustehen, fallen unter das Fremdkapital.
Gerne unterstützten wir Sie sowohl bei der Bilanzierung, als auch bei der (doppelten) Buchführung. Kontaktieren Sie uns in München Obermenzing!