Betriebsprüfung und nun?

Steht Ihnen eine Betriebsprüfung ins Haus?

Auch wenn es manchmal so scheint, als würden wir uns wiederholen: Sie sollten Ihre Buchhaltung wirklich ernst nehmen. Denn gerade bei großen Unternehmen, kommt es immer wieder zu einer Betriebsprüfung. Aber auch kleinere Unternehmen, Freiberufler und auch Selbstständige sind vor diesen nicht „geschützt.“

Nur wann hat man mit einer solche Prüfung überhaupt zu rechnen? Zu einer Außenprüfung, auch eine Bezeichnung für die Betriebsprüfung, kommt es, wenn das Finanzamt auf Ungereimtheiten in der Buchführung stößt. Hier gibt es verschiedene Vorfälle, welche die Aufmerksamkeit erregen könnten:

  1. Die letzte Steuererklärung war für das Finanzamt zu ungenau, zu schlecht erklärt oder es traten Ungereimtheiten auf.
  2. Die Gewinne eines Unternehmen schwanken von einem Jahr auf das Andere stark.
  3. Sie hatten erst letztes Jahr eine Prüfung, welche zu einer hohen Steuernachzahlung geführt hatte.
  4. Die notwendigen Steuern werden sehr oft zu spät gezahlt oder aber die Steuererklärung wurde sehr häufig verspätet eingereicht.

Worauf Sie bei einer Betriebsprüfung achten müssen

Auch wenn es erst einmal nach einem Eingriff in Ihren Tagesablauf klingt, sollten Sie auch verschiedene Dinge beachten – nämlich die Rechte und Pflichten die mit so einer Prüfung einhergehen.
Der Prüfer kann und darf nicht einfach unangekündigt bei Ihnen auftauchen – eine solche Prüfung muss mindestens 14 Tage vorher angemeldet werden. Warum?
Der Prüfer braucht einen Arbeitsplatz, an dem er seine Tätigkeiten nachgehen kann. In Ihrem eignen Interesse, sollten Sie dem Prüfer einen direkten Ansprechpartner zur Verfügung stellen, welche fachkundig ist. Er benötigt außerdem Zugang zu der Dokumentation des Unternehmens, aber in schriftlicher Form – digital ist nicht ausreichend.
Sollte kein begründeter Verdacht vorliegen, hat er aber nur das Recht darauf, die steuerrelevanten Dokumente des Unternehmens einzusehen – nicht Alle!

Hat er seine Arbeit abgeschlossen, haben Sie noch ein Recht auf eine Schlussbesprechung, bei der Sie auf bestimmte Punkte näher eingehen können.

Sie haben noch weitere Fragen zu diesem Thema oder wünschen Unterstützung in Ihrer Buchführung? Dann nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf!

Adresse

Steuerkanzlei Elke Fingerle
Verdistraße 76
81247 München

Telefon/Fax

Telefon: 089-8112094

Telefax: 089-8117142