Betriebsprüfung? Keine Panik!

Jedes steuerpflichte Unternehmen bzw. Person wird über kurz oder lang mit einer Betriebsprüfung in Kontakt kommen; zumindest wenn diese freiberuflich ist, der Betrieb gewerblich oder forst-/landwirtschaftlich ist. Dies ist zumindest eine der Grundvoraussetzungen für eine solche Prüfung. Doch selbst wenn Sie nicht zu diesen Kreis von Personen/Unternehmen gehören, könnten Sie eine Prüfung erhalten. Dazu kommt es wenn:

  • Sie dazu verpflichtet sind, für Rechnungen eines anderen Steuern zu entrichten oder Steuern einzubehalten und abzführen

oder

  • „die für die Besteuerung erheblichen Verhältnisse der Aufklärung bedürfen und eine Prüfung an Amtsstelle nach Art und Umfang des zu prüfenden Sachverhalts nicht zweckmäßig ist“ (§§ 193-207 Abgabenordnung)

Betriebsprüfung? Nicht ohne Ankündigung!

Worauf Sie sich verlassen können, ist das eine solche Überprüfung nicht aus dem Nichts kommt. Teilweise reicht es schon, wenn Sie ein profitreicheres/-ärmeres Jahr haben. Aber auch das häufig verspätete Abgeben einer Steuererklärung oder Ungereimtheiten können Sie einer Überprüfung führen.
Wichtig dabei ist, dass diese nicht ohne Ankündigung kommen. Das Finanzamt muss Sie mindestens 2 Wochen im voraus darüber informieren, dass Ihnen eine Überprüfung ins Haus steht.

Es ist auch anzuraten, sich darauf gut vorzubereiten. Der Prüfer braucht einen Arbeitsplatz, an dem er seine Tätigkeiten nachgehen kann. In Ihrem eignen Interesse, sollten Sie dem Prüfer einen direkten Ansprechpartner zur Verfügung stellen, welche fachkundig ist. Er benötigt außerdem Zugang zu der Dokumentation des Unternehmens, aber in schriftlicher Form – digital ist nicht ausreichend.

Hat er seine Arbeit abgeschlossen, haben Sie noch ein Recht auf eine Schlussbesprechung, bei der Sie auf bestimmte Punkte näher eingehen können. Dies ist dann auch für Sie die Möglichkeit einen Einspruch zu erheben. Sie sollten sich daher gut beraten lassen, was es hier an Möglichkeiten gibt. Denken Sie außerdem daran, dass wenn Sie eine solche Prüfung hatten, meist eine Nachprüfung kommen wird.

Damit es nicht dazu kommt oder Sie gut darauf vorbereitet sind, unterstützt unsere Steuerkanzlei Sie gerne!

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