Steuererklärungen sind, egal ob für ein Unternehmen oder für eine Privatperson, immer ein deutlicher Mehraufwand. Selbstverständlich ist die private Steuererklärung weit weniger aufwendig als die betriebliche Steuererklärung.
In diesem Monat wollen wir Ihnen daher einen kurzen Einblick darin gewähren, was genau Alles zu dieser Art der Steuererklärung gehört.
Was gehört zur betrieblichen Steuererklärung?
- Gewerbesteuererklärung: Solange Sie kein Freiberufler sind (dazu zählen auch Ärzte und Steuerberater) und keine Kapitalgesellschaft vertreten, müssen Sie keine Gewerbesteuererklärung abgeben. Kapitalgesellschaften müssen dabei immer 5% des erzielten Ertrages an die jeweilige Stadt oder Gemeinde zahlen. Bei Gewerbebetrieben, Personengesellschaften und natürlichen Personen sind dies zwischen 1% und 5%.
- Körperschaftssteuererklärung: Diese Art der Steuererklärung betrifft alle „juristischen Personen“, also im Grunde alle Genossenschaften, Vereine und Kapitalgesellschaften. Hier fallen gut 15% des zu versteuernden Einkommens als Abgaben an. Die Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und Einkommenssteuer sind dabei Teil des gleichen „Steuerpaketes“.
- Einkommenssteuer: Wie der Name schon erahnen lässt, wird im Zuge der Einkommenssteuer das Einkommen aller natürlichen Personen besteuert. Man unterscheidet hier zwischen verschiedenen Einkunftsarten: aus Forst- und Landwirtschaft, Gewerbebetrieben, nicht selbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung sowie Verpachtung, selbständiger Arbeit und sonstigen Einkünften.
- Umsatzsteuererklärung: Wenn es um Verkäufe oder Dienstleistungen geht, ist man nicht mehr im Bereich der vorherigen Steuer, sondern bei der Umsatzsteuererklärung. Dabei ist es aber wichtig, welche Bedarfsgüter verkauft werde. Ein Beispiel sind hier Lebensmittel; werden diese in einem Restaurant angeboten, so fällt die Versteuerung höher aus, als wenn diese außer Haus verkauft werden.
Sie sehen also, es gibt einige Dinge bei der betrieblichen Steuererklärung welche beachtet werden müssen – und die Liste kann hierbei noch länger werden bzw. man ins Detail gehen.
Bei der Einkommenssteuer gibt es beispielsweise mehrere Prinzipien, nach denen diese erhoben werden kann: Besteuerung nach Leistungsfähigkeit, Nettoprinzip oder Periodizitätsprinzip, um nur ein paar zu nennen.
Sollten Sie in München und Umgebung bei Ihrer betrieblichen Steuererklärung Unterstützung benötigen, können Sie uns natürlich gerne kontaktieren.