Betriebliche Steuerberatung – München

Auch wenn bei der Steuererklärung, die meisten Menschen eher an Ihre eigne denken, so findet sich hier nicht der Hauptteil nicht im privaten Bereich. Die betriebliche Steuererklärung, da Sie einfach nur ein Oberbegriff für viele Themenbereiche ist, ist um einiges aufwändiger.
Wie bei allen Punkten im großen „Dschungel“ der Steuerberatung, steht unsere Steuerkanzlei aus München gerne für Sie zur Unterstützung bereit.

Welche Themenbereiche gehören zur betrieblichen Steuerberatung?
Um Ihnen einen kleinen Überblick zu verschaffen, was alles unter die betriebliche Steuerberatung fällt, hier ein paar kurze Beschreibung der jeweiligen Positionen/Bereiche, mit welchem sich die Buchhaltung eines Unternehmens auseinandersetzen muss.

Umsatzsteuererklärung: Werden in Ihren Unternehmen Dienstleistungen und Verkäufe getätigt, so finden Sie sich im Bereich der Umsatzsteuererklärung. Wie hoch die Besteuerung ausfällt, hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab. Wurden Bedarfsgüter, wie Lebensmittel, in einem Restaurant angeboten, so ist eine höhere Versteuerung fällig, als wenn diese außer Haus angeboten werden.
Einkommensteuer: Auch ein Teil der betrieblichen Steuerberatung ist die Einkommenssteuer, die das Einkommen aller „natürlichen“ Personen besteuert. Hier wird dann zwischen den verschiedenen Einkunftsarten unterschieden: selbstständige Arbeit, sonstige Einkünfte, Kapitalvermögen, Vermietung sowie Verpachtung, nicht selbstständige Arbeit, Gewerbetriebe, Forst- und Landwirtschaft.
Körperschaftssteuererklärung: Wenn Sie zu einer Genossenschaft, Verein oder einer Kapitalgesellschaft gehören bzw. allgemein zum Kreis der „juristischen“ Personen gehören, betrifft Sie die Körperschaftssteuererklärung. Oft ist die Höhe dieser Steuer bei 15% des zu versteuernden Einkommens. Was Sie sich dabei einprägen sollten: Körperschaftssteuer, Einkommenssteuer und Gewerbesteuer gehören zusammen und ergeben gemeinsame Abgaben.
Gewerbesteuererklärung: Wenn Sie unter die Kategorie „Freiberufler“ zählen (hierzu zählen auch Ärzte und Steuerberater) und keine Kapitalgesellschaft vertreten, brauchen Sie hier nicht mehr weiterlesen – die Gewerbesteuererklärung betrifft Sie nicht. Ansonsten müssen Sie 5% (im Fall von Kapitalgesellschaften) bzw.  1% bis 5% (Gewerbebetriebe, Personengesellschaften und natürliche Personen) des erzielten Ertrages an Gemeine oder Stadt zahlen.
Dies sind nur ein paar der Bereiche, mit denen sich betriebliche Steuerberatung auseinandersetzt und wir Sie gerne unterstützen.

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