Außergewöhnliche Belastungen beleuchtet

Die private Steuererklärung ist heutzutage für die meisten Menschen kein undurchschaubares Rätsel mehr. Doch wenn es um außergewöhnliche Belastungen geht, herrscht immer noch häufig Verwirrung. In diesem Monat möchten wir daher ein wenig Klarheit schaffen und Ihnen helfen, dieses Thema zu verstehen.

Aber was genau sind außergewöhnliche Belastungen?

Im Grunde genommen sind außergewöhnliche Belastungen Kosten, die in bestimmten Fällen in Ihrer Steuererklärung berücksichtigt werden können. Diese Kosten können nur dann angegeben werden, wenn sie aufgrund besonderer Umstände zwangsläufig entstehen. Es gibt zwei Hauptarten von außergewöhnlichen Belastungen:

  1. Außergewöhnliche Belastungen besonderer Art sind klar definierte Fälle, bei denen unabhängig von der Höhe der tatsächlichen Kosten bestimmte Höchst- oder Pauschalbeträge erstattet werden. Beispiele hierfür sind die private Pflege eines Angehörigen, für die ein Pflegepauschalbetrag gewährt wird, oder die Unterstützung bedürftiger Verwandter. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass keine doppelten Unterstützungen gezahlt werden.
  2. Allgemeine außergewöhnliche Belastungen sind vielfältiger und erfordern eine individuelle Betrachtung. Grundsätzlich gilt, dass sie nur in der Steuererklärung angegeben werden können, wenn eine bestimmte Belastungsgrenze überschritten wird, wobei die Höhe dieser Grenze von den Einkünften abhängt. In solchen Fällen wird ein Prozentsatz der Kosten erstattet. Zu den Beispielen für solche Kosten gehören medizinische Ausgaben, Schäden durch Ereignisse wie Brände sowie Ausgaben für Hilfsmittel wie Brillen und Hörgeräte. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Angabe dieser Kosten von Fall zu Fall unterschiedlich sein kann und nicht immer lohnenswert ist.

Wenn Sie Unterstützung bei Ihrer privaten Steuererklärung oder Fragen zu außergewöhnlichen Belastungen haben, steht Ihnen unsere Steuerkanzlei in München gerne zur Verfügung. Sie finden unsere Kontaktdaten hier.

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