Arbeiten von zu Hause – Der Werbungskostenabzug

Das Thema Arbeiten von zu Hause begleitet uns immer verstärkter durch den Alltag. Manche befinden sich permanent im Homeoffice, nutzen Telearbeitsmöglichkeiten, ein hybrides Modell oder „einfach nur“ ein Arbeitszimmer. Wenn es aber nun um steuerliche Angelegenheiten geht, muss man hier schon Unterscheidungen machen. Dies zielt speziell auf den Unterschied zwischen Arbeitszimmer und Homeoffice ab, worauf wir diesen Monat eingehen wollen; hier hat es erst unlängst ein paar Änderungen gegeben, welche wir nicht unerwähnt lassen wollen.

Wie werden die Kosten kategorisiert?

Wenn man von Kosten spricht, die durch die berufliche Tätigkeit entstehen, spricht man hierbei immer von dem so genannten Werbungskostenabzug. Als damals die Homeofficepauschale eingeführt wurde, kam auch der Irrglaube, dass diese Kosten immer erstattet wird. Tatsächlich zählte die Pauschale „nur“ in die Werbungskosten mit hinein.

Wie schon erwähnt, sind aber einige Dinge aufgelockert und vereinfacht worden:

Arbeitszimmer: Hier gilt zwar immer noch, dass das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der beruflichen und betrieblichen Arbeit sein muss, aber was nun genau vorhanden sein darf hat sich ein wenig gelockert. Allgemein betrachtet, sollte das Zimmer weiterhin zu einem Großteil für die berufliche Arbeit genutzt werden. Es ist auch immer noch wichtig, wieviel Zeit man hier verbringt. Dient es nicht der vollberuflichen Arbeit, sondern „unterstützt“ diese nur, so rechnet man mit einer Jahrespauschale 1260€. Bei Vollbeschäftigung hängt es von der Größe des Zimmers und der restlichen Wohnung ab.

Homeoffice: Hier gibt es gute Nachrichten. Sollte die Homeofficepauschale 2022 auslaufen, kann man auch weiter von dieser profitieren. Dies erleichtert für Viele Arbeitnehmer, die kein Arbeitszimmer vorweisen können, die Arbeit von zu Hause enorm. Auch ist der Betrag für die Berechnung angestiegen. So können pro Tag im Homeoffice 6€ angegeben werden, bis zu einem neuen Höchstbetrag von 1260€.

Haben Sie zu diesen oder weiteren Themen noch Fragen? Dann nehmen Sie gerne mit unserer Steuerkanzlei aus München Kontakt auf. Wir freuen uns darauf, Sie unterstützen zu können.

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