Änderung der Grundsteuer beachten!

Auch wenn es für viele Eigentümer schon lange klar ist – die Grundsteuer ändert sich. Besser gesagt, muss diese flächendeckend, in ganz Deutschland, neu berechnet werden.

Dies wurde ab dem 01.01.2022 offiziell und es gibt auch nicht sonderlich viel Zeit dies durchzuführen. Denn obwohl die neu Grundersteuer erst ab dem 01.01.2025 gezahlt werden soll, müssen die notwendigen Steuererklärungen dieses Jahr abgegeben werden. Genauer gesagt zwischen dem Juli und Oktober 2022. Was das für Mandanten und auch Steuerberater bedeutet, können Sie sich wahrscheinlich ausmalen.

Warum war die Änderung der Grundsteuer notwendig?

Kurz gesagt war die alte Art der Berechnung weder fair noch einheitlich. So konnten zwei benachbarte Grundstücksbesitzer, mit derselben Haus- und Grundstücksgröße, deren Grundstücke sich nebeneinander befinden unterschiedliche hohe Steuern bezahlen.

Grund dafür waren veraltete Einheitswerte aus den Jahren 1935 bei den neuen Bundesländern und 1964 bei den alten Bundesländern. Das Bundesverfassungsgericht schob dem 2018 durch ein Urteil einen Riegel vor, bei dem die aktuell geltende Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt wurde.

Bundesmodell oder nicht bei der Grundsteuer

Die neue Grundsteuer wird, zumindest in den meisten Bundesländern anhand des Bundesmodells erstellt. In diesen fließen der Bodenwert, die Nettokaltmiete, die Grundstücksgröße und auch das Gebäudealter mit ein.

Auf diese Berechnung kommt außerdem der so genannte Hebesatz. Dieser ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Dieser wird im Zuge der Reform ebenfalls angepasst, was leider auch negative Nebenwirkungen haben kann. Mitunter werden in manchen Bereichen somit die Grundsteuer erhöht, in manchen aber auch verringert.

Wenn Sie aufmerksam mitgelesen haben, sollte Ihnen auffallen, dass es nur in den „meisten“ Bundesländern so ist. Einige haben hier andere Regelungen.

  • Sachsen und Saarland haben nur kleinere Anpassungen in der Berechnung.
  • In Niedersachsen, Hessen und Hamburg wird die Lage mit einbezogen.
  • In Bayern und Baden-Württemberg hingegen ist die Grundstücksfläche von größerer Bedeutung.

Das wird noch eine sehr anstrengende Zeit, bei der wir unsere Mandanten gerne unterstützen!

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