Frohes Neues Jahr an all die lieben Leser.
Ein weiteres Jahr ist vorübergegangen, und wie es Tradition ist, bringen auch dieses Jahr steuerrechtliche Veränderungen einige Neuerungen mit sich, auf die Sie sich einstellen sollten. In diesem Monat möchten wir Sie über verschiedene Änderungen informieren und Ihnen Punkte aufzeigen, die Sie im Auge behalten sollten.
Altersvorsorge
Im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge gibt es zumindest eine geringfügige Anpassung: Werden Sonderzahlungen, die ein Arbeitnehmer erhält, in eine betriebliche Altersvorsorge umgewandelt, bleiben diese Beitragszahlungen bis zu einem Betrag von 7248 € lohnsteuerfrei. Bei der Umwandlung von Sozialversicherungsbeiträgen bleiben Beiträge bis zu 3624 € sozialversicherungsfrei.
Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag steigt von 10.908 € auf 11.604 € für ledige Steuerzahler, während er sich bei Ehegatten auf 23.208 € verdoppelt. Es besteht die Möglichkeit einer weiteren Erhöhung, die jedoch erst im nächsten Jahr wirksam wird, jedoch rückwirkend gelten könnte.
Krankenkassen
Die Krankenkassen erhöhen teilweise ihre Zusatzbeiträge. Der allgemeine Beitragssatz wurde von 1,6% auf 1,7% erhöht, wobei dies nicht zwangsläufig bedeutet, dass sich die Sozialabgaben bei jeder Kasse erhöhen!
Mindestlohn
Der Mindestlohn wird auf 12,41 € pro Stunde angehoben, und für 2025 ist eine weitere Erhöhung auf 12,82 € pro Stunde geplant.
Steuererklärung 2024
Besondere Aufmerksamkeit ist bei der Steuererklärung für 2024 geboten! Nachdem es für die Steuererklärungen 2020 und 2023 aufgrund der Pandemie eine deutliche Fristverlängerung gab, gelten für 2024 wieder die normalen Fristen. Das bedeutet, dass Sie Ihre Steuererklärung für 2024 bis zum 31.07.2025 eingereicht haben müssen.
Spitzensteuersatz
Auch der Spitzensteuersatz ändert sich dieses Jahr. Die Einkommensgrenzen bleiben unverändert, aber der Steuersatz steigt von 42% auf 45%. Dies gilt jedoch nur, wenn das Einkommen die Grenze von 277.826 € (Ledige) bzw. 555.651 € (zusammenveranlagte Ehegatten) überschreitet.
Umsatzsteuer Gastronomie
Leider steht auch für die Gastronomie eine Änderung in der Umsatzsteuer an. Der während der Pandemie gesenkte Umsatzsteuersatz für Speisen soll wieder auf 19% angehoben werden. Bei Mitnahme oder Lieferservices bleibt weiterhin der reduzierte Steuersatz gültig.
Dies sind selbstverständlich nur ein paar der Änderungen, die bisher klar sind. Gerne beraten wir Sie hier zu genauer!