Es bleibt leider Tatsache, dass nicht jeder seine private Steuererklärung erstellt. Viele scheuen sich davor, nach der ersten Erstellung immer wieder eine durchzuführen – so sagt man zumindest. Es sollte jedoch klar sein, dass dies bis zu einem gewissen Grad ein Mythos ist. Eine Pflicht zur Abgabe besteht nur, wenn eine Abgabepflicht vorliegt.
Angesichts der letzten Änderungen lohnt es sich jedoch grundsätzlich für jeden, sich zumindest einmal genauer zu informieren. Insbesondere im Hinblick auf die Werbungskosten bieten wir in diesem Monat einen kleinen Überblick.
Werbungskosten
Spätestens mit der Einführung der Homeoffice-Pauschale sind Sie mit diesem Begriff in Berührung gekommen. Unter Werbungskosten fallen alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Ausübung einer Tätigkeit entstanden sind. Dies beginnt bereits mit den Fahrkosten zur Arbeit und erstreckt sich bei Heimarbeit beispielsweise auf Stromkosten oder notwendige Schulungen. Diese Aufwendungen können in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden, um die Steuerlast zu reduzieren.
Es ist jedoch zu beachten, dass die Höhe der Werbungskosten nicht zwingend der Höhe der anschließenden Steuererstattung entspricht. Der Betrag wird häufig nicht über 1.230€ liegen, und selbst wenn doch, bedeutet dies nicht zwangsläufig eine höhere Erstattung.
Weitere Hinweise zur privaten Steuererklärung
Es gibt weiterhin einige Fehler, die leicht übersehen werden können:
- Seien Sie bei Ihren Angaben so präzise wie möglich. Zahlendreher oder falsch platzierte Aussagen können im schlimmsten Fall zu Nachzahlungen führen.
- Lassen Sie sich vor der Steuererklärung gut beraten. Viele Menschen wissen nicht einmal, welche Kosten sie alle angeben können.
- Erstellen Sie eine Steuererklärung. Gerade in der heutigen Zeit mag dies oft nur eine zusätzliche Aufgabe im Alltag sein. Dennoch lohnt es sich oft, wenn auch nur in geringem Maße, diese Mühe auf sich genommen zu haben.
Für Fragen oder eine detaillierte Beratung steht Ihnen unsere Steuerkanzlei aus München gerne zur Verfügung!
Wir möchten diese Stelle auch nutzen, um uns bei unseren Mandanten zu bedanken.
Außerdem möchten wir Ihnen eine schöne Festzeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr wünschen!