Trautes Heim – Glück im Arbeitszimmer

Die letzten Jahre ergaben einen ordentlichen Ruck, wenn es um das Arbeitszimmer, Homeoffice, mobiles Arbeiten etc. ging. Dieser Trend bildete sich zwar schon länger ab, die Vorkommnisse der vorherigen Jahre, haben das noch einmal beschleunigt. Auf einmal mussten sich Berufszweige mit diesen Themen auseinandersetzen, welche dies bisher nie mussten.
Dabei fiel dann vielen schnell auf: Was Arbeitszimmer und was Homeoffice ist, ist nicht gerade „einfach“ zu unterscheiden – zumindest auf den ersten Blick. Und da es nun wieder aktuell werden könnte, möchten wir auf das Thema Arbeitszimmer noch einen Blick werfen.

Wann ist ein Arbeitszimmer ein Arbeitszimmer?

Das ist der Punkt, an dem die Vorstellungen mit der Realität kollidieren. Nur weil Sie Ihre Arbeit in einem Zimmer verrichten, ist dies nicht unbedingt ein Arbeitszimmer – zumindest vor dem Steuerrecht. Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit ein Zimmer bzw. der Inhalt bei der Steuererklärung angegeben werden kann.

Wenn Sie Ihre Heimarbeit aus einem Zimmer verrichten, in dem z.B. auch gekocht wird, man am Abend den Fernseher einschaltet oder Spieleabende verbringt – dann ist das kein Arbeitszimmer. 90% der Zeit soll das Zimmer nur einem Zweck dienen: Dem Verrichten Ihrer Tätigkeit. Dementsprechend sollte auch die Einrichtung darauf ausgerichtet sein. Ein wenig lockerer ist es zwar in den letzten Jahren geworden, aber dennoch sollten Sie dies beachten.

Außerdem muss darauf geschaut werden, wieviel Arbeit tatsächlich dort verrichtet wird. Ein Beispiel wären hier Lehrkräfte: Diese verbringen nur einen gewissen Teil Ihrer Arbeitszeit im Arbeitszimmer. Dementsprechend können entstandene Kosten hier auch nur zum Teil angerechnet werden.

Welche Kosten/Aufwendungen zählen zum Arbeitszimmer?

  • Die Ausstattung des Zimmers: Dazu zählen Tapeten, Teppiche, Fenstervorhänge, Lampen usw.
  • Die jeweilige Einrichtung: Dazu zählen Schreibtisch, Regale, Stühle und Ähnliches
  • Anteilige Kosten: Dazu zählen Teile der Miete, Gebäude-Abschreibungen (wie Schuldzinsen und ggf. Hausgeldzahlungen), Energie- und Wasserkosten,  Reinigungskosten, Grundsteuer, Gebäudeversicherung und Renovierungskosten.

Sollten Sie hier zu noch Fragen haben oder eine Beratung wünschen, kontaktieren Sie gerne unsere Steuerkanzlei in München.

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