Die private Steuererklärung ist schon lange kein Buch mit sieben Siegeln mehr – sollte man meinen. Doch wenn es zu den außergewöhnlichen Belastungen kommt, stehen viele Mitbürger immer noch ein wenig ratlos da. Wir wollen in in diesen Monat daher ein wenig auf die Sprünge helfen
Und was genau sind nun außergewöhnliche Belastungen?
Im allgemeinen können solche Belastungen bzw. die daraus entstehenden Kosten mitunter bei der Steuererklärung angegeben werden. Diese Kosten können dabei nur angegeben werden, wenn Sie aufgrund besonderer Umstände zwangsläufig entstehen. Man unterscheidet dabei zwei verschiedene „Arten“ solcher Belastungen:
- Klar definierte Fälle nennt man außergewöhnliche Belastungen besonderer Art. Hier werden, unabhängig wie hoch die eigentlichen Kosten ausfallen mögen, „nur“ gewisse Höchst- oder Pauschalbeträge gezahlt. Dies ist dann der Fall, wenn man z.B. die Pflege privat für einen Angehörigen übernimmt – man spricht hier von einem Pflegepauschalbetrag. Aber auch die Unterstützung bedürftiger Personen kann dazu zählen. Auch hierbei handelt sich dann meist eher um Personen, zu denen ein Verwandtschaftsgrad besteht. Passen Sie aber auf, dass es nicht schon andere Unterstützungen gibt – denn dann erhalten Sie bei der Steuererklärung Nichts zurück!
- Anders sieht es nun wieder aus, wenn es sich um allgemeine außergewöhnliche Belastungen handelt. Hinter dieser etwas widersprüchlich klingenden Formulierung verstecken sich Kosten, welche jeweils unterschiedlich betrachtet werden müssen. Allgemein gilt aber: Erst wenn eine gewisse Belastungsgrenze überschritten wird (wie hoch diese ist hängt von den Einkünften ab) kann diese bei der Steuererklärung angegeben werden. Hier wird dann ein gewisser % Satz mitunter zurückgezahlt. Allgemein zählen zu diesen Kosten Punkte wie Krankheitskosten, Schäden durch z.B. Brände, Hilfsmittel wie Brillen und Kontaktlisten usw. Wie aber schon erwähnt, hängt es immer von Fall zu Fall ab, ob es sich lohnt diese Kosten anzugeben.
Unsere Steuerkanzlei aus München hilft Ihnen bei diesen Punkten bzw. allgemein der privaten Steuererklärung gerne aus.
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