Diese Erinnerung sollte für niemanden etwas Neues sein – die Grundsteuererklärung steht an. Schon vor einiger Zeit haben wir darauf hingewiesen, und hoffentlich fangen Sie nicht erst jetzt damit an. Im Idealfall sollte Ihre Erklärung schon fertig sein oder es bald werden.
Wie Sie wissen wurde ja eine Grundsteuerreform beschlossen. Nach dieser müssen alle Grundstückseigentümer eine überarbeitete Version Ihrer Grundsteuer abgeben. Diese richtet sich nach den neuen Vorgaben – wobei sich dies von Bundesland zu Bundesland und Kommune zu Kommune ein wenig unterscheiden kann.
So oder so drängt die Zeit – denn ab dem 01.07.22 kann die Erklärung im ELSTER Portal eingetragen werden. Ist die neue Erklärung abgegeben, wird daraus die Grundsteuer errechnet, welche dann ab 2025 gilt.
Ein kleiner Rückblick auf die Fristen
Es ist immer schön einen Rückblick auf einige Punkte zu werfen – vielleicht hilft es dem einen oder anderen dabei, in Zukunft ein wenig genauer zu planen.
31.03.22: Zumindest wenn man zu manchen Bundesländern gehörte, sollte man ab diesem Zeitpunkt – genauer dem 01.04.2022 – von den unterschiedlichen Stellen der Bundesländer eine Aufforderung bekommen haben. Dies ist eine Erinnerung an die startende Frist – in welcher Sie hoffentlich noch liegen. Ansonsten könnte es bei dem Zeitrahmen knapp werden, dazu weiter unten aber mehr. Eigentlich sollten auch Alle Bundesländer den Hinweis geschickt haben – mit Ausnahme von Bremen, hier sollen diese erst im Juli rausgehen.
01.07.22: Wie gesagt, können und sollen ab diesen Zeitpunkt die neuen Erklärungen im ELSTER Portal hochgeladen werden. Es gibt anbei keine andere Möglichkeit die neue Grundsteuererklärung einzureichen – nur dieses Online Portal. Sie sollten sich daher im Idealfall schon einen Account gemacht haben.
31.10.22: Dies ist der Stichtag. Bis dahin müssen Sie Ihre Erklärung eingereicht haben. Aber wie bei allen Fristen: Lassen Sie es besser nicht auf den letzten Moment warten.
01.01.25: Es dauert natürlich seine Zeit, bis die Steuer neu berechnet werden kann. Daher werden die neuen Steuern auch erst zu diesem späten Zeitpunkt fällig werden.
Unsere Steuerkanzlei aus München unterstützt Sie wie immer gerne!